Kirchgemeindeversammlung genehmigt Rechnung 2024
20. Juni 2025
Einstimmig genehmigten die dreizehn anwesenden Kirchgemeindeglieder am 15. Juni 2025 die Rechnung 2024. Die auffälligste Abweichung gegenüber dem Budget hatte in einem Ertragsüberschuss von rund 24‘000 CHF bestanden. Die Kirchenpflege erklärte das positive Resultat mit den deutlich höheren Einnahmen aus den Kirchensteuern. Die Steuerfusserhöhung vom November 2024 hat auf das Rechnungsjahr 2024 allerdings noch keine Wirkung. Darüber, warum diese Einnahmen höher ausgefallen sind, kann die Kirchenpflege nur Vermutungen anstellen. Nach mehreren Jahren Defizit in der Jahresrechnung ist die Jahresrechnung 2024 die erste, die mit einem Plus schliesst. Die Kirchgemeindeversammlung sprach den Gewinn dem Bau- und Unterhaltsfonds zu.
Die Anwesenden genehmigten ausserdem die Traktandenliste der Versammlung vom 15. Juni 2025 sowie das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 17. November 2024. Sie fassten keine weiteren Beschlüsse.
Die Beschlüsse treten am 31. Juli in Kraft, sofern bis dahin kein Referendum ergriffen wird (s.u.).
Auszug aus dem Organisationsstatut der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Aargau betreffend Fakultatives Referendum: «Auf Verlangen eines Fünftels der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Publikation im Kirchenblatt, sind positive und negative Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung der Urnenabstimmung zu unterstellen.» (OS Art. 23). Die Beschwerdeinstanz ist der Kirchenrat der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Aargau. Der Stichtag für das Referendum ist am 31. Juli 2025.