Die Kirchenpflege ist Vollzugs-, Aufsichts- und Verwaltungsorgan der Kirchgemeinde. Sie hat insbesondere die folgenden Aufgaben:
Förderung des religiösen Lebens in der Kirchgemeinde
Wahl der nicht durch ein anderes Gremium bestimmten Angestellten der Kirchgemeinde
Vollzug der Gesetze, Verordnungen und Reglemente sowie der Beschlüsse und Weisungen der übergeordneten Organe
Führung der Geschäfte und Vertretung der Kirchgemeinde
Verwaltung des Kirchengutes und der Finanzen
Aufstellung des Voranschlages
Führung des Stimm- und Steuerregisters
Einberufung und Vorbereitung der Kirchgemeindeversammlung
Vorbereitung der Wahlen und Abstimmungen
(Vgl. Art. 24, Organisationsstatut der
Christkatholischen Landeskirche im Kanton Aargau)
Bei Anfragen an die Kirchenpflege wenden Sie sich bitte an deren Präsidenten, Christoph Moor.