Medienmitteilung – Christkatholische Kirche der Schweiz: Im Vertrauen voran
Die 159. Session der Nationalsynode der Christkatholischen Kirche der Schweiz wurde am 29. und 30 Mai 2026 erstmals in Lugano durchgeführt. Der Einladung der Kirchenmitglieder im Kanton Tessin folgten fast 100 Synodale aus dem gesamten Gebiet des Bistums. Die Nationalsynode genoss für ihre Beratungen das Gastrecht im Municipio der Stadt Lugano.
Im Vordergrund der Beratungen standen die Informationen über den Fortschritt in den verschiedenen prioritären Projekten des Bistums, die unter der Bezeichnung «Bistum 2030» zusammengefasst werden. Dies betrifft insbesondere die Bereiche der Prävention und der Missbrauchsbekämpfung sowie der Kommunikation.
Die Grundausbildung und Sensibilisierungsveranstaltung der Funktionen und Positionen, die im Kirchenumfeld mit vulnerablen Personen arbeiten und solche betreuen konnte für den deutschsprachigen Teil des Bistums abgeschlossen werden. Ebenso haben die Behördenmitglieder der Kirchgemeinden und Landeskirchen diese Grundausbildung und Sensibilisierungsveranstaltung absolviert. Die Synodalen sowie Bischof und Synodalrat sind zuversichtlich, dass die erlebte grosse Offenheit gegenüber diesem schwierigen und sensiblen Thema weiterträgt und die Kultur der Kirche positiv prägen wird.
Die Kommunikationsarbeit ist für die Christkatholische Kirche von strategischer Bedeutung. Deshalb werden mehr finanzielle und personelle Ressourcen in diesen Bereich investiert. Essenzielle Themen wie «Zu welchen Themen kommuniziert die Kirche?» und «Wieviel Unterstützung soll den Kirchgemeinden von Seiten des Bistums zur Verfügung gestellt werden?» wurden an einem ersten Kommunikationstag mit Fachpersonen und in diesem Gebiet Engagierten der Kirche diskutiert. Bischof und Synodalrat werden die konkreten Empfehlungen beraten und entscheiden danach über das weitere Vorgehen.
Den Synodalen wurden im weiteren zwei wesentliche Regelwerke zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Ein Erlass betrifft die Thematik der Entbindung vom Berufsgeheimnis der Geistlichen, der in der bischöflich-synodalen Struktur der Christkatholischen Kirche insbesondere Klarheit schaffen will bezüglich des zuständigen kirchlichen Gremiums für Entbindungsentscheide. Die weiteren Erlasse beschlagen den komplexen Bereich der Archivierung der Dokumente der Institutionen des Bistums. Die Vorlagen je für die Nationalsynode, den Bischof, den Synodalrat und die Rekurskommission wurden mit Unterstützung eines bekannten Experten erarbeitet, der auch die Mehrheit der Kirchgemeinden und Landeskirchen berät und unterstützt. Nach eingehenden Beratungen wurden beide Regelwerke von der Nationalsynode verabschiedet und auf 1. Juni 2026 in Kraft gesetzt.
Für die Christkatholische Kirche sind die Ausbildung und Weiterbildung, die Förderung des Nachwuchses und die Vernetzung sowohl im akademischen als auch im nicht akademischen Bereich von zentraler und strategischer Bedeutung. In beiden Gebieten führten die intensiven Gespräche zu nachhaltigen und weiterführenden Lösungen, die von den Synodalen begrüsst wurden.
Die Synodalen wurden im Laufe der zweitägigen Session zudem mit der speziellen Situation der Kirchenmitglieder im Kanton Tessin vertraut gemacht.
Die nächste, 160. Session der Nationalsynode wird im Mai 2027 in Basel durchgeführt werden.
Kontaktstelle für die Medien:
Michael Lauber, Synodalrat, michael.lauber@christkatholisch.ch