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Das Was und Wie zur «Ehe für Alle»

Eheringe S

12 «Ehe für Alle»

Das Traktandum «Ehe für alle» umfasst folgende fünf Unterpunkte:

12.1 Bericht von Bischof und Synodalrat
12.2 Vorgehen und Anwendung des Verfahrens zur Stellungnahme in Glaubensfragen
12.3 Erste Lesung
12.4 Antrag zur Erarbeitung liturgischer Formulare
12.5 Stellungnahme zuhanden der Internationalen Bischofskonferenz (IBK)

Die Punkte 12.1 und 12.2 dienen der Erläuterung. Zu Punkt 12.3 gibt es eine Abstimmung unter Namensaufruf gemäss Art. 22 der Kirchenverfassung, zu den Punkten 12.4 und 12.5 Abstimmungen mit einfacher Mehrheit.

12.1 Bericht von Bischof und Synodalrat

12.1.1 Die Ausgangslage

An der 150. Session der Nationalsynode 2018 in Basel hatte die Christkatholische Jugend der Schweiz das Anliegen eingebracht, die Christkatholische Kirche solle die zivilrechtliche Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare befürworten; und sie solle im Falle einer Einführung der zivilrechtlichen Ehe für gleichgeschlechtliche Paare diese kirchlich trauen. Die Synode hat dieses Anliegen aufgegriffen, indem sie einem Antrag zugestimmt hat, das Thema auf die Traktandenliste der nächsten Synodensession zu setzen.

Die Frage gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist auch auf der internationalen Ebene der altkatholischen Kirchen der Utrechter Union in Diskussion. Bischof Dr. Matthias Ring vom Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland hatte der Internationalen Bischofskonferenz (IBK) das Anliegen vorgebracht, die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften liturgisch und kirchenrechtlich gleich zu behandeln wie die Ehe gegengeschlechtlicher Paare. Dazu hat die IBK gemäss Art. 3 lit. b, Art. 4 lit. c sowie Art. 6 ihrer Inneren Ordnung einen Konsultationsprozess bei den altkatholischen Ortskirchen in Gang gesetzt.

An ihrer 151. Session 2019 in Lancy hat die Nationalsynode das Thema traktandiert und beschlossen:

  • Die Christkatholische Kirche der Schweiz befürwortet die zivilrechtliche Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.
  • Die Nationalsynode bekennt sich zum von der Internationalen Bischofskonferenz initiierten Prozess der Meinungsbildung innerhalb der Utrechter Union.
  • Die Nationalsynode beauftragt Bischof und Synodalrat, der Synodensession 2020 einen Bericht und eine Stellungnahme zur sakramentalen Dimension der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zuhanden der IBK vorzulegen.

An der gleichen Synodensession wurde auch vorgeschlagen, eine ausserordentliche Session («Sondersynode») durchzuführen, um die Frage ausführlich diskutieren zu können. Diese hätte am 7. März 2020 stattfinden sollen, wurde aber pandemiebedingt auf den 22. August verschoben. Die ordentliche Session der Nationalsynode 2020 konnte aus dem gleichen Grund nicht stattfinden. Dringende Beschlüsse wurden durch eine schriftliche Abstimmung gefasst, doch das Traktandum «Ehe für alle» eignete sich nicht für eine solche schriftliche Abstimmung. Auch sahen sich Bischof und Synodalrat ausserstande, bereits 2020 den von der Nationalsynode verlangten Bericht und die Stellungnahme zuhanden der IBK vorzulegen – umso mehr, als auch die IBK ihre Sitzung ausfallen liess und der internationale Diskussionsprozess sich dadurch verzögerte. Daher legten sie der Nationalsynode einen schriftlichen Zwischenbericht vor.

Das vorliegende Dokument löst den Auftrag der Nationalsynode von 2019 ein. Auf der staatlichen Ebene ist die Diskussion ebenfalls weitergegangen: Die Einführung der zivilrechtlichen Ehe für alle wird am 26. Sept. 2021 dem Schweizer Volk zur Abstimmung vorgelegt.

12.1.2 Die Fragestellung

Im Vorbereitungsdokument für die Sondersynode ist die Fragestellung genauer umschrieben und von anderen, bereits früher diskutierten Fragestellungen abgegrenzt:
Bei der weiteren Diskussion geht es um die Frage: In welchem Verhältnis steht eine Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zum Sakrament der Ehe? Ist sie das gleiche oder etwas anderes? Und wie kommt das im Ritus zum Ausdruck?

Es geht also nicht um folgende Fragen:

  • Es geht nicht darum, ob Homosexualität in der Kirche generell akzeptabel ist oder nicht. Zu Fragen der kirchlichen Haltung zur Homosexualität generell hat in der Christkatholischen Kirche 2004-2006 eine Kommission gearbeitet. Das Ergebnis der Diskussion war, dass es in der Kirche keine Diskriminierung homosexueller Menschen geben dürfe und dass insbesondere Homosexualität kein Kriterium für die Erteilung oder Nicht-Erteilung einer Weihe sein dürfe
  • Es geht nicht darum, ob eine Segnung homosexueller Partnerschaften generell möglich ist oder nicht. Seit 2006 ist in der Christkatholischen Kirche der Schweiz ein entsprechender Segnungsritus zur Erprobung freigegeben. Die grundsätzliche Möglichkeit einer solchen Segnung wurde also bejaht. Eine Aufhebung dieser Möglichkeit ist zwar theoretisch möglich, doch wurde eine solche Forderung weder innerhalb der Christkatholischen Kirche der Schweiz erhoben noch von einer anderen altkatholischen Kirche an die Schweizer Kirche herangetragen.
  • Es geht also, kurz gesagt, nicht darum, ob es eine Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften geben soll, sondern wie diese Segnung konkret aussehen soll, um das christkatholische Verständnis zum Ausdruck zu bringen.

12.1.3 Der Diskussionsprozess

Die Sondersession der Nationalsynode fand am 22. August 2020 in Zürich statt. Sie war als offene Synodensession konzipiert, mit Rederecht für alle. Ihr lagen fünf schriftliche Referate vor: Vier Modelle, wie eine Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften biblisch, sakramententheologisch, liturgisch und pastoral zu betrachten sei, und ein Bericht über zwei Workshops, welche die Fachstelle Bildung durchgeführt hatte. An der Session wurden zunächst im Plenum im Rahmen einer Sachverständigenbefragung Fragen zum besseren Verständnis und zur Klärung diskutiert, danach arbeitete die Synode in Gruppen, um sich zu den Modellen eine Meinung zu bilden. Wichtige Ergebnisse der Gruppendiskussionen wurden auf Plakaten festgehalten.

Der Synodalrat hat sich an seinen regulären Sitzungen und an der Klausurtagung vom 16./17. Oktober 2020 mit der Frage auseinandergesetzt. Dabei hat er die Ergebnisse der Sondersynode ausgewertet, die Stellungnahme des Bischofs diskutiert und die Frage erörtert, ob und wie das Verfahren zur Stellungnahme in Glaubensfragen zur Anwendung kommen könnte. Der Synodalrat verfasste einen Zwischenbericht an die Nationalsynode, der den Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung 2020 zur Information beilag. An einer ausserordentlichen Sitzung am 21. Januar 2021 hat der Synodalrat inhaltliche Aspekte vertieft. An den ordentlichen Sitzungen befasste er sich vornehmlich mit der Frage, wie der Diskussionsprozess weitergeführt werden und welche Unterlagen und Fragen der Nationalsynode vorgelegt werden sollen. In seiner Sitzung vom 21. Mai 2021 verabschiedete er das vorliegende Dokument.

Der Bischof hatte an der Sondersynode wegen einer Operation nicht teilnehmen können. Er wurde durch schriftliche Unterlagen und mündlich informiert, letzteres insbesondere durch den Bischöflichen Vikar, Pfr. Daniel Konrad, der ihn an der Sondersession vertreten hatte. An der öffentlichen Diskussion beteiligte sich der Bischof durch eine Stellungnahme zur Sondersynode und durch seinen Hirtenbrief zur Fastenzeit 2021, die beide im Christkatholisch und in der Présence veröffentlicht wurden, sowie durch einen weiteren Beitrag im Christkatholisch und der Présence zur Vertiefung einiger Fragen, die in der Diskussion aufgetaucht waren. Er brachte sich in den Diskussionen im Synodalrat ein und führte ein Videokonferenzgespräch mit einer Delegation der Christkatholischen Jugend der Schweiz.

Sowohl im Christkatholisch als auch in der Présence erschienen weitere redaktionelle Beiträge, im Christkatholisch auch zahlreiche Leserbriefe. Letztere reagierten hauptsächlich auf die Berichterstattung zur Sondersynode und die Beiträge des Bischofs. Es zeigte sich in diesen Beiträgen kontroverse Auffassungen, obwohl sie den Grundgedanken – eine Anerkennung gleichgeschlechtlich liebender Menschen und eine Segnung homosexueller Partnerschaften durch die Kirche ist der richtige Weg – teilten. Zu manchen der redaktionellen Beiträge im «Christkatholisch» wurden vertiefende Diskussionsabende als Videokonferenz angeboten.

Die Pastoralkonferenz hatte sich schon früher theologisch mit der Thematik auseinandergesetzt. An den ordentlichen Pastoralkonferenzen im Herbst 2020 und Frühling 2021, die beide per Videokonferenz durchgeführt wurden, gab es dazu nur kurze Diskussionen, doch traf sich die Pastoralkonferenz im Mai 2021 wieder per Videokonferenz zu einer Sondersitzung für eine vertiefte Diskussion zur «Ehe für alle».

Die Fachstelle Bildung hatte bereits am 11. Oktober 2019 in Bern und am 7. Februar 2020 in Zürich einen Abend unter dem Titel «Trauen wir uns? Ein Workshop für Queer-Einsteiger*innen» durchgeführt. Im Januar und Februar 2021 fanden zudem in Kooperation mit den Kirchgemeinden Luzern und Schönenwerd-Niedergösgen vier Diskussionsabende unter dem Titel «Ehe, Liebe, Gender» statt.

An verschiedenen Orten kam es zu informellen Gesprächen über die Frage der «Ehe für alle» und ihre sakramentale Dimension, unter anderem in Gemeinden, am Rand von Sitzungen, bei Kirchenkaffees, im Digitreff etc. Bischof und Synodalrat wissen von einigen solcher informellen Gespräche, gehen aber davon aus, dass es sie noch in deutlich grösserer Zahl gegeben hat.

12.1.4 Stand der Diskussion und Schlussfolgerungen von Bischof und Synodalrat

Da die Diskussion in den letzten zwei Jahren kontrovers verlief und viele verschiedene Aspekte berücksichtigte, ist es nicht leicht, einen Diskussionsstand festzuhalten. Die Sondersynode 2020 ist ein wichtiger Fixpunkt in der Diskussion, doch wurde gerade sie unterschiedlich wahrgenommen. Die Konsultativabstimmung an der Sondersynode bildet keinen verbindlichen Beschluss, sondern ein Meinungsbild für die weitere Diskussion. Die Abstimmung war, genau wie die Gruppendiskussionen, offen: Es beteiligten sich auch Nicht-Synodale an der Abstimmung. Manche sehen darin im Nachhinein eine mögliche Verzerrung der Mehrheitsverhältnisse, andere unterstreichen die breite Abstützung des Meinungsbildes, insbesondere durch den Einbezug von persönlich betroffenen Menschen. Bischof und Synodalrat ist es wichtig, bei der Auswertung der Sondersynode nicht nur die Konsultativabstimmung, sondern auch die Gruppendiskussionen zu berücksichtigen.

Die Konsultativabstimmung favorisierte klar das «Modell Krebs», das eine Öffnung des Ehesakraments für gleichgeschlechtliche Partnerschaften und ein grundsätzlich gleiches liturgisches Formular vorsieht. Auch in den Gruppendiskussionen wurden viele und gewichtige Argumente für dieses Modell vorgebracht, doch zeigte sich hier auch ein differenzierteres Bild: Einige Diskutierende sahen im «Modell von Arx» und im «Modell Ring» positive Aspekte. Das «Modell von Arx» sieht vor, dass es neben dem Ehesakrament ein weiteres liturgisches Formular zur Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gibt, das sich stark an den Eheritus anlehnt und sakramental verstanden wird, als weiteres Sakrament neben den sieben Sakramenten der westlich-katholischen Tradition. Das «Modell Ring» sieht eine kirchenrechtliche Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der gegengeschlechtlichen Ehe vor, was sich konkret im Eintrag in die Pfarrbücher manifestiert. Im «Modell Ring» gibt es mehrere liturgische Segensformulare, die sich aber nicht durch das Geschlecht der beteiligten Menschen, sondern durch die Lebenssituation unterscheiden.

Das «Modell Wloemer» entspricht dem Status quo: Eine Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die sich liturgisch und sakramententheologisch deutlich vom Ehesakrament unterscheidet. Dieses Modell wurde in der Diskussion bis auf wenige Ausnahmen einhellig abgelehnt. Dies zeigt sich nicht nur in der Konsultativabstimmung an der Sondersynode, sondern auch in den Gruppendiskussionen und im weiteren Diskussionsprozess nach der Synodensession. Bei seiner Einführung zur Erprobung im Jahr 2006 durfte dieses Modell als innovativ gelten, heute ist es keine valable Option mehr.

An der Sondersynode war die internationale und ökumenische Dimension der Frage bewusst ausgeklammert worden. Im Hirtenbrief und in weiteren Voten hat der Bischof grossen Wert darauf gelegt, in der weiteren Diskussion diese Aspekte verstärkt zur Sprache zu bringen. Für christkatholisches Selbstverständnis ist es zentral, sowohl die Bibel als auch die Tradition der Alten Kirche heranzuziehen. Wie die vier Modelle vor diesem Hintergrund theologisch zu beurteilen sind, war in den Diskussionen im Synodalrat auch zwischen dem Bischof und einzelnen Mitgliedern des Synodalrates umstritten. Einigkeit herrschte aber darüber, dass eine Lösung vor dem Hintergrund altkatholischer Grundüberzeugungen verantwortet werden muss. Die weitere theologische Reflexion erfordert eine entsprechende Selbstvergewisserung, dass der eigene Weg eine legitime Entwicklung auf der Basis des altkirchlichen Glaubens ist.

Sehr deutlich ist das Anliegen, eine diskriminierungsfreie Lösung zu finden. Dies zeigte sich an der Sondersynode, im Synodalrat, in den Beiträgen in der kirchlichen Presse und an den Gesprächsabenden der Fachstelle Bildung. Wichtig ist allen Beteiligten auch, die Meinung von persönlich Betroffenen ernst zu nehmen. An der Sondersynode, an Workshops und Videogesprächsabenden nahmen eine Reihe von Menschen teil, die sich zur LGBTQIA*-Community zählen: Gleichgeschlechtlich liebende Menschen, vereinzelt auch Menschen, die transgender sind und solche mit nichtbinärer Geschlechtsidentität. Sie schätzten die freie Diskussion, die Offenheit gegenüber ihren Anliegen und die Ernsthaftigkeit, mit der die Diskussion in der christkatholischen Kirche geführt wird.

Bereits an der Sondersynode war die Frage aufgeworfen worden, ob es nur die vier vorgestellten Modelle geben könne. Die Vorbereitungsgruppe der Sondersynode und der Bischof haben die vier Modelle stets als idealtypische Positionen betrachtet, das heisst: Es ist vorstellbar, dass es Mischformen gibt. Es entspricht bischöflich-synodalen Grundsätzen, im weiteren Diskussionsprozess eine Lösung zu suchen, welche die positiven Aspekte unterschiedlicher Modelle aufgreift.

12.2 Vorgehen und Anwendung des Verfahrens zur Stellungnahme in Glaubensfragen

12.2.1 Das Verfahren zur Stellungnahme in Glaubensfragen

In ihrem Zwischenbericht an die 152. Session der Nationalsynode 2020 haben Bischof und Synodalrat angekündigt, in der Frage der sakramentalen Dimension der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften das Verfahren zur Stellungnahme in Glaubensfragen nach Art. 22 Ziffer 1 lit. b der Kirchenverfassung anzuwenden.

Die Anwendung des Verfahrens zur Stellungnahme in Glaubensfragen bedeutet keine inhaltliche Vorentscheidung in irgendeine Richtung. Die Christkatholische Kirche der Schweiz bleibt dabei autonom in der Entscheidung. Mit der Behandlung als Glaubensfrage ist noch nicht gesagt, ob die Frage das Wesentliche des Glaubens betrifft, so dass sie bei Uneinigkeit kirchentrennenden Charakter hätte, oder ob sie eine weniger zentrale Frage ist, bei der verschiedene Kirchen auch unterschiedliche Haltungen vertreten können. Eine Behandlung nach dem Verfahren für Glaubensfragen bedeutet aber, dass es zwei Lesungen gibt, dass zwischen diesen beiden Lesungen die Stellungnahme der Internationalen Bischofskonferenz und ggf. anderer Kirchen oder Theolog*innen eingeholt wird, und dass die praktischen Konsequenzen erst nach Abschluss dieses Verfahrens beschlossen werden.

Insbesondere erachten Bischof und Synodalrat es als wichtig, dass das Verfahren zur Stellungnahme in Glaubensfragen gut vorbereitet zur Anwendung kommt, und nicht durch einen allfälligen spontanen Ordnungsantrag während der Synodensession. Ein solcher Spontanantrag aus der Mitte der Nationalsynode würde, so die Befürchtung von Bischof und Synodalrat, zu einer sehr unübersichtlichen und wahrscheinlich unbefriedigenden Diskussion und zu einer Verzögerung des Prozesses führen. Der Text der Glaubensaussage, die zur Stellungnahme vorgelegt wird, ist deshalb in diesem Dokument festgehalten (s. u. 12.3) und kann von den Synodalen bereits in der Vorbereitung auf die Session reflektiert und diskutiert werden.

12.2.2 Pragmatisch vorwärts machen

Zugleich möchten Bischof und Synodalrat Veränderungen, die bereits jetzt möglich sind, nicht hinauszögern. Insbesondere soll der unbefriedigende Status quo mit zwei völlig verschiedenen liturgischen Formularen für die Ehe einerseits, die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften andererseits verbessert werden. Bischof und Synodalrat schlagen deshalb eine pragmatische Lösung vor, die sich an das «Modell Ring» anlehnt: Die bisherige Unterscheidung von Eheritus und Segnungsritus für gleichgeschlechtliche Paare, die sich am Geschlecht der Beteiligten orientiert, soll ersetzt werden durch mehrere unterschiedliche Segnungsriten, aus denen das Paar gemäss Lebenssituation einen passenden wählen kann.

Das «Modell Ring» lässt die sakramententheologische Einordnung dieser Segnungsriten offen. Eine solche Lösung kann daher umgesetzt werden, auch wenn das Verfahren zur Stellungnahme in Glaubensfragen noch nicht abgeschlossen ist. Vor der Umsetzung ist allerdings die Stellungnahme der IBK zum Vorgehen der deutschen altkatholischen Kirche abzuwarten, die ebenfalls diesen Weg gehen will. Vorbereitungsarbeiten wie die Erarbeitung der Segnungsformulare können aber bereits jetzt angegangen werden. Dies schlagen Bischof und Synodalrat im «Antrag zur Erarbeitung liturgischer Formulare» (Traktandum 12.4) vor.

Auf diese Weise würde gegebenenfalls eine kirchliche Praxis eingeführt, bevor deren theologische Einordnung umfassend geklärt ist. Dies klingt ungewohnt, ist aber in der Kirchengeschichte kein seltener Vorgang: Die Verehrung Jesu Christi als Sohn Gottes ging dem christologischen Dogma voraus, die eucharistische Praxis existierte vor der Theologie der Eucharistie. Die Verehrung der Heiligen erwächst aus der Praxis, die nachträglich legitimiert wird, und auch in der heutigen Ökumene wird Gemeinschaft gelegentlich praktiziert, bevor sie kirchenamtlich festgestellt wird.

Mit diesem Vorgehen wollen Bischof und Synodalrat eine gründliche theologische Reflexion und eine konstruktive Diskussion auf der Basis altkatholischer Grundüberzeugungen ermöglichen, ohne das berechtigte Anliegen rascher Veränderungen auszubremsen.

12.2.3 Übersicht zum Diskussions- und Entscheidungsprozess

Daraus ergibt sich folgender weiterer Diskussions- und Entscheidungsprozess:

a) Erste Lesung nach dem Verfahren zur Stellungnahme in Glaubensfragen an der ordentlichen Session der Nationalsynode 2021.

b) Das Ergebnis dieser ersten Lesung wird der Internationalen Bischofskonferenz vorgelegt und ist Teil der Schweizer Stellungnahme zum internationalen Diskussionsprozess.

c) Parallel dazu gibt die Nationalsynode die Erarbeitung von Segnungsformularen in Auftrag, lässt aber die sakramententheologische Einordnung der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften für den Moment offen.

d) Die Internationale Bischofskonferenz nimmt ihrerseits Stellung zur ersten Lesung der Schweizer Synode.

e) Die zweite Lesung im Verfahren zur Stellungnahme in Glaubensfragen erfolgt, sobald die Stellungnahme der IBK vorliegt. Diese zweite Lesung erhebt ein neues Meinungsbild, wobei die Mitglieder der Nationalsynode die Stellungnahme der IBK in ihre Meinungsbildung einbeziehen können.

f) Beschlussfassung darüber, was die Christkatholische Kirche der Schweiz konkret umsetzen will, in einem ordentlichen Verfahren.

g) Dieser Beschluss wird mit einem abschliessenden Bericht der Internationalen Bischofskonferenz und den anderen Kirchen in Gemeinschaft offiziell mitgeteilt.

Bischof und Synodalrat sind überzeugt, dass mit diesem Vorgehen der theologischen Komplexität der Frage Rechnung getragen wird. Gleichzeitig entspricht dieses Vorgehen der christkatholischen Grundüberzeugung, anstehende Fragen bischöflich-synodal und auf dem Boden des Glaubens der Alten Kirche zu entscheiden.

12.3 Erste Lesung

Bischof und Synodalrat legen der Nationalsynode folgende Glaubensaussage gemäss dem Verfahren zur Stellungnahme in Glaubensfragen (Art. 22 Verfassung) vor:
Jede Segnung, die die Kirche einer zivilrechtlich geschlossenen Ehe zwischen zwei Erwachsenen gleich welchen Geschlechts spendet, ist in gleicher Weise sakramental.

Die Geschäftsordnung der Nationalsynode hält in § 42 Ziffer 1 fest:
Bei Stellungnahmen in Glaubensfragen (Art. 22 der Verfassung) kann der aufgerufene Synodale mit Ja oder Nein antworten oder eine eigene Formulierung seiner Überzeugung zu Protokoll geben. Die Reihenfolge des Aufrufs zur Stellungnahme richtet sich nach der Reihenfolge der Synodalen im Protokoll.

12.4 Antrag zur Erarbeitung liturgischer Formulare

Antrag:
Die Nationalsynode beauftragt den Bischof, mit der Liturgischen Kommission für die nächste ordentliche Session der Nationalsynode 2022 mehrere Segnungsriten zu erarbeiten, die sich auf die jeweilige Lebenssituation der Paare beziehen und nicht auf das Geschlecht. Dabei wird vorausgesetzt, dass das Paar selbst einen dieser Riten wählen kann, der ihm für die eigene Lebenssituation passend erscheint.

Begründung:
Wie oben (12.2.2) erläutert, versucht dieser Antrag, eine Veränderung zum ungeliebten Status quo herbeizuführen, ohne im Hinblick auf das Verfahren einer Glaubensfrage jetzt schon Entscheidungen zu treffen. Die Debatte über Ehe und Familie wird mit diesem Antrag offen gehalten, und er nimmt Rücksicht auf unterschiedlich Denkende und Empfindende in der eigenen Kirche, in den altkatholischen Kirchen der Utrechter Union und in der Ökumene. Er dient zur Veranschaulichung möglicher Lösungen und ermöglicht, diese pragmatisch und zeitnah umzusetzen. Das Verfahren zur Stellungnahme in Glaubensfragen dient der weiteren Klärung der sakramententheologischen Einordnung der Segnungsriten.

12.5 Stellunganahme zuhanden der Internationalen Bischofskonferenz (IBK)

Die Nationalsynode hält zuhanden der Internationalen Bischofskonferenz folgende Punkte fest:

  1. Die Christkatholische Kirche der Schweiz praktiziert seit 2006 die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und hält die grundsätzliche Möglichkeit einer solchen Segnung nach altkatholischer Überzeugung für selbstverständlich.
  2. An einer Sondersession der Nationalsynode hat sich im Rahmen einer Konsultativabstimmung eine grosse Mehrheit für die Öffnung des Ehesakramentes für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgesprochen. Dies bildet keinen Beschluss der Nationalsynode, wohl aber ein breit abgestütztes Meinungsbild.
  3. Ein zentrales Anliegen der Nationalsynode ist ein diskriminierungsfreier Umgang mit Paaren des gleichen Geschlechts.
  4. Bischof und Synodalrat haben der Nationalsynode folgende Glaubensaussage im Rahmen des Verfahrens zur Stellungnahme in Glaubensfragen vorgelegt: «Jede Segnung, die die Kirche einer zivilrechtlich geschlossenen Ehe zwischen zwei Erwachsenen gleich welchen Geschlechts spendet, ist in gleicher Weise sakramental.» In der Abstimmung unter Namensaufruf gab es [Zahl einsetzen] Ja-Stimmen und [Zahl einsetzen] Nein-Stimmen. [Zahl einsetzen] Mitglieder der Nationalsynode haben eigene Formulierungen zu Protokoll gegeben. Der Bischof teilt diese Formulierungen der IBK mit. Die Nationalsynode ersucht die IBK, zum Ergebnis der ersten Lesung zeitnah Stellung zu nehmen, damit sie die von der Kirchenverfassung vorgesehene zweite Lesung bald durchführen kann.
  5. Die Nationalsynode hat die Erarbeitung von Segnungsriten in Auftrag gegeben, die sich auf die jeweilige Lebenssituation der Paare beziehen und nicht auf das Geschlecht. Die sakramententheologische Einordnung dieser Segnungsriten lässt sie mindestens bis nach Abschluss des Verfahrens zur Stellungnahme in Glaubensfragen offen.
  6. Die Nationalsynode erhebt keine Einwände gegen den Plan des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland, welchen Bischof Matthias Ring der Internationalen Bischofskonferenz vorgelegt hatte und der von der IBK 2019 in die Vernehmlassung gegeben worden war.

Im Namen des Synodalrats:
Adrian Suter