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Erste Sitzung des Synodalrats nach der Sommerpause

Anstellung Jugendarbeiterin

Auf die Ausschreibung der Stelle als Jugendarbeiter/in sind mehrere Bewerbungen eingegangen. Nach erfolgtem Auswahlverfahren hat sich der Synodalrat auf Antrag des Auswahlgremiums für die 32jährige Lea Palmer entschieden. Lea Palmer bringt aufgrund ihrer Ausbildung und bisherigen Tätigkeit die notwendigen Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit mit. Sie tritt die 80%-Stelle per 1. Oktober 2024 an. Synodalrat und Bistumsverweser wünschen Lea Palmer einen guten Start und viel Erfolg. Ein herzliches Dankeschön geht an dieser Stelle an Melody Hauri, welche sich während der Zeit der Vakanz nebenberuflich mit grossem Engagement der Plattform Jugend widmete.

Neuer Präsident Jugendkoordination

Der Synodalrat wählte einstimmig Synodalrat Pfarrer Patrick Blickenstorfer zum Präsidenten der Jugendkoordination. Pfarrer Patrick Blickenstorfer leitet zusammen mit Pfarrer Jean Lanoy das Ressort Generationen.

Mar Thoma-Feierlichkeiten 5./6. Oktober 2024

Synodalrat und Bistumsverweser widmeten sich anlässlich der ersten Sitzung nach der Sommerpause den letzten Vorbereitungen zur Bischofsweihe vom 14. September 2024 in Bern und den Feierlichkeiten zur kirchlichen Gemeinschafts-Vereinbarung zwischen der Utrechter Union und der Malankar Mar Thoma Syrian Church vom 5./6. Oktober 2024. Diese finden ebenfalls in Bern statt; erwartet werden der indische Metropolit Theodosius Mar Thoma und Erzbischof Bernd Wallet. 

Verteilung der Delegiertenmandate der Nationalsynode

Die aktuelle Amtsperiode umfasst den Zeitraum 2021 – 2025. An der Nationalsynode 2025 erfolgen die Gesamterneuerungswahlen des Synodalrats. In diesem Zusammenhang werden auch die Delegiertensitze den Kirchgemeinden zugeteilt. Der Synodalrat hat die Zuteilung, basierend auf den bei den Kirchgemeinden erhobenen Mitgliederzahlen, berechnet und die Verteilung beschlossen. Die Zuteilung gilt für die Amtsperiode 2025 – 2029, resp. bis zur Einsetzung der neuen Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz.

Prävention von Missbrauch und sexualisierter Gewalt

Zur Umsetzung des Antrags «Prävention von Missbrauch und sexualisierter Gewalt» beschlossen Synodalrat und Bistumsverweser erste Sofortmassnahmen: die im Antrag geforderte Beibringung eines Sonderprivatauszugs durch die Geistlichen wird ausgedehnt, auf Katechet/innen, Leiter/innen von Lagern, Jugendarbeiter/innen sowie Personen, die mit anderen besonders schutzbedürftigen Personen zu tun haben.

Erika Schranz / 6. September 2024