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«Ja, wir wollen»

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Christoph Schuler mit Stefanie Arpagaus und Kim Kull (Plattform Jugend) sowie Aischa Amrhein (CKJS) – Konrad

Dies könnten gleichgeschlechtliche Paare in der Christkatholischen Kirche im Rahmen einer Ehe-Einsegnung zukünftig öfters zueinander sagen. Die Grundlage dazu hat die Nationalsynode vom 10./11. September in Thun mit ihrem Ja zur «Ehe für alle» gelegt.

Sollte das Schweizer Stimmvolk in der eidgenössischen Abstimmung vom 26. September 2021 die zivilrechtliche «Ehe für alle» ebenfalls gutheissen, wäre der Weg frei für eine Umsetzung in unserer Kirche.

Vorstellung

Die Behandlung des Themas würde viel Zeit in Anspruch nehmen, weshalb es am Freitag auch vorgezogen wurde. Das Traktandum stand unter der Leitung von Bischof Harald Rein und Adrian Suter. Nach dem Bericht von Bischof und Synodalrat wurde mit Punkt 12.2 das Verfahren zur Stellungnahme in Glaubensfragen erläutert. Das Ziel sei es, das Thema offen zu diskutieren. Eine Einigung würde schliesslich direkte Folgen für die kirchliche Praxis nach sich ziehen.

Eine Glaubensfrage?

Schon zu Beginn der Diskussion wurde seitens Thomas Zellmeyer die Frage aufgeworfen, ob es sich bei sakramentalen Fragen dieser Art überhaupt um eine Glaubensfrage handeln würde.

Nach Ansicht von Adrian Suter sei dies der Fall, wenn eine Frage ausserhalb des Glaubens gar keinen Sinn ergebe. Ein anderes Votum merkte an, es sei traurig, dass nach der noch folgenden 1. Lesung zur Zeit der eidgenössischen Abstimmung diesen Herbst noch gar kein unmittelbar verwendbares Resultat vorliegen werde. Das Vorgehen sei nötig, da eine Einladung zum Diskurs bzw. der 1. Lesung in der Verfassung vorgeschrieben ist, lautete die Erklärung.

Eine Frage der Exegese?

Es folgte denn auch eine theoretische Auseinandersetzung mit mehreren Voten. Urs Von Arx vermisste eine echte Gegenüberstellung von allen an der Sondersession von 2020 vorgestellten Modellen als Grundlage einer Entscheidungsfindung. Die Auffassung von Ehe als Lebensform sei primär biblisch festgelegt. Eine Diskussion über das Eheverständnis sei folglich eher unglücklich.

Angela Berlis wies auf die für die Besprechung eines Eheverständnisses wichtige Berücksichtigung sämtlicher Implikationen auf das persönliche Erleben hin, auch unter dem Aspekt des kirchlichen Erlebens. Liza Zellmeyer merkte an, dass es ihr als Theologin durchaus stets möglich sei, eigene Exegese zu betreiben. Eine diesbezügliche Vorwegnahme sei nicht notwendig. Schliesslich sei dies eine alltägliche Aufgabe im Pfarrberuf. Und so soll auch das persönliche Bibelverständnis von allen Gläubigen stets gewährleistet und berücksichtigt werden. Diese Aussage wurde von den Geistlichen mit Applaus bestätigt.

Im Weiteren wurde von einer Seite auf die biblische Auslegung der Weitergabe von Leben als Hauptaspekt einer Ehe hingewiesen. Dies auch im Bezug auf die Frage nach der grundlegenden Eigenschaft des Ehesakraments. Von anderer Seite folgte der Hinweis auf die Wichtigkeit der unmittelbaren Auswirkungen auf die Praxis als Folge der anstehenden Entscheidung.

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Zu theoretisch

Schliesslich meldete sich eine Synodale zu Wort und merkte an, dass die Diskussion aus ihrer Sicht zu akademisch verlaufe. Vielmehr sollte sie auf dem Boden der Erwartungen der Menschen geführt werden. Die Ehe sei schlicht eine Verbindung zwischen zwei Menschen, die sich lieben, und gerne Gottes Segen dazu hätten. Die Synode antwortete mit breitem Applaus.

Bischof Harald schloss die Diskussion am ersten Tag mit dem Hinweis, dass der Prozess der Entscheidungsfindung gemäss Verfassung eingehalten werde und sich auf einem guten Weg befinde.

Das Thema startete am zweiten Tag mit einem Statement von Melanie Handschuh, da bislang ein klares Votum aus Sicht der LGBQT-Gemeinschaft fehle. Wünschenswert sei kein «es ist gleichwertig, aber anders», sondern eine Lösung für alle. Dass man so sein könne, wie man ist, zeichne unsere Kirche schliesslich aus.

1. Lesung

Es folgte mit Punkt 12.3 der entscheidende Moment der ganzen Synode: die individuelle Stellungnahme der Synodalen zur auf dem auserwählten «Modell Krebs» aus der Sondersynode 2020 basierenden Aussage

«Jede Segnung, die die Kirche einer zivilrechtlich geschlossenen Ehe zwischen zwei Erwachsenen gleich welchen Geschlechts spendet, ist in gleicher Weise sakramental.»

Die Aussage wurde mit 85 zu 2 Stimmen angenommen.

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Liturgische Formulare

Die Erarbeitung entsprechender liturgischer Formulare bildete den Punkt 12.4. Sogleich stellte sich die Frage, ob überhaupt mehrere klar unterschiedliche Riten gewünscht seien. Oder ob dies nicht wiederum zu Differenzen führen könnte, wo keine sein sollen. So votierten mehrere Geistliche (u.a. Simon Huber, Thomas & Liza Zellmeyer, Nassouh Toutoungi) dahingehend, dass bei jeder Eheschliessung ohnehin ständig Anpassungen und Individualisierungen vorgenommen würden. Dies biete den nötigen Spielraum, auch einen einzigen Ritus entsprechend anzupassen.

Ein einziger Modellritus

Diese Sichtweise schien die grosse Mehrheit der Anwesenden zu vertreten. Die Einigung fiel auf folgende Formulierung:

«Die Nationalsynode beauftragt den Bischof, mit der liturgischen Kommission für die nächste ordentliche Session der Nationalsynode 2022 einen Modellritus zu erarbeiten, der unabhängig von der Geschlechterkonstellation auf unterschiedliche Lebenssituationen Bezug nimmt.»

Der Internationalen Bischofskonferenz IBK wird nach Punkt 12.5 eine entsprechende Stellungnahme, mit leichten Anpassungen als Ergebnis der Diskussion, übergeben.

Daniel Pfenning