Header

Hauptnavigation

Jahresversammlung des Landeskirchenrates des Kantons Bern

Burgdorf.Bild .JoachimKohlerBremen
Burgdorf; Bild von Joachim Kohler, Bremen

Am Samstag, 13. Februar 2021, kamen die Delegierten und Geistlichen der vier bernischen Kirchgemeinden nicht in Burgdorf zu Gottesdienst und Jahresversammlung zusammen. Aufgrund der aktuell schwierigen Coronasituation fand eine schriftliche Abstimmung statt.

An den Jahresversammlungen des Landeskirchenrates werden nicht nur die durch die Verfassung vorgesehenen Traktanden speditiv behandelt. Ebenso bedeutsam sind der Austausch über ein aktuelles Thema nach einem Vortrag und die Gemeinschaft bei der Eucharistiefeier und dem anschliessenden Mittagessen. Im grossen Kanton Bern haben sonst die Delegierten und Geistlichen kaum Gelegenheit, sich zusammen zu finden, dies auch mit den Delegierten in ökumenischen Institutionen und Arbeitsgruppen und mit Gästen.

Von den kantonalen Vorschriften her wäre die Absage der Jahrestagung des Landeskirchenrats nicht zwingend gewesen. Sie wäre jedoch nach dem Schutzkonzept auf den kleinen Kreis der zwölf Stimmberechtigten und auf die reine Behandlung der Geschäfte zu reduzieren gewesen.

Deshalb hat das Präsidium per 13. Februar eine schriftliche Abstimmung angesetzt. Dabei wurden das Protokoll vom 15. Februar 2020 in Biel, der Jahresbericht 2020 des Präsidenten, die Rechnung 2020 und das Budget 2021 mit der Festsetzung der Beiträge der Kirchgemeinden alle einstimmig, das Budget mit einer Enthaltung, angenommen. Im Budget 2021 stehen den Gesamtaufwendungen von Fr. 733‘537 Gesamterträge von Fr. 730‘660 gegenüber, was einen Aufwandüberschuss von Fr. 2‘877 ergibt. An dieser Stelle sei Werner Kummer, als Finanzverwalter seit dem 1. Januar 2020 im Amt, für die sorgfältige und zuverlässige Rechnungsführung herzlich gedankt.

Die nächste ordentliche Versammlung des Landeskirchenrates wird am Samstag, 19. Februar 2022 in St-Imier stattfinden. David Leutwyler, Beauftragter für kirchliche und religiöse Angelegenheiten des Kantons Bern im Departement des Innern und der Justiz wird dann zum Thema „Entwicklung der kantonalen Religionspolitik“ sprechen.

Gemäss Artikel 25 der kantonalen kirchlichen Verfassung von 2020 kann gegen die gefassten Beschlüsse innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung von 50 stimmberechtigten Mitgliedern der Landeskirche oder von einem Kirchgemeinderat beim Präsidium das Referendum ergriffen werden.

Pfarrer Christoph Schuler
Präsident