Kanton Waadt: Anerkennung des Verbandes der anglikanischen und christkatholischen Kirchen (FACCV)
Der Grosse Rat des Kantons Waadt hat am 17. März 2026 den Gesetzesentwurf zur Anerkennung der Föderation der anglikanischen und christkatholischen Kirchen (FACCV) als gemeinnützige Körperschaft im Kanton Waadt mit Einstimmigkeit bei einer Enthaltung angenommen.
Um diese Anerkennung zu erhalten, musste die FACCV mehr als zwanzig gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Dieser Beschluss verleiht ihr nun neue Befugnisse, insbesondere die Möglichkeit, Seelsorge in Gesundheitseinrichtungen und Strafvollzugsanstalten auszuüben sowie von denselben Steuerbefreiungen zu profitieren wie die öffentlich-rechtlichen Kirchen.
Der Kanton Waadt zählt derzeit zwei öffentlich-rechtliche Kirchen: die Evangelisch-reformierte Kirche und die Römisch-katholische Kirche. Diese Anerkennung stellt daher einen bedeutenden Schritt dar.
Das Inkrafttreten dieser Anerkennung erfolgt nach Ablauf der zweimonatigen Referendumsfrist unter Vorbehalt allfälliger Verfahren.
17. März 2026 – Medienmitteilung