Zusammenschluss zweier Kirchgemeinden – Offizielle Information der Landeskirche Basel-Landschaft und der Kirchgemeinden Allschwil-Schönenbuch und Birsigtal
Die Kirchgemeinden Allschwil-Schönenbuch und Birsigtal planen ihren Zusammenschluss zur neuen Kirchgemeinde Allschwil-Birsigtal. Über die Fusion sowie eine notwendige Verfassungsrevision der Landeskirche Basel-Landschaft entscheiden die Stimmberechtigten am 21. Juni 2026 an der Urne.
Ausgangslage
Die Kirchgemeinden Allschwil-Schönenbuch und Birsigtal wollen sich auf den 1. Januar 2027 zusammenschliessen. Diese Fusions-Absicht muss von den Stimmberechtigten der beiden Gemeinden mittels Urnengangs entschieden werden. Der beabsichtigte Zusammenschluss macht zudem eine Revision der Verfassung der Landeskirche Basel-Landschaft nötig. Die revidierte Verfassung wird allen Stimmberechtigen der Landeskirche gleichzeitig zum Entscheid im Rahmen einer Abstimmung vorgelegt.
Der Urnengang wird am 21. Juni 2026 durchgeführt.
Diese Bekanntgabe des angesetzten Abstimmungstermins ist eine amtliche Publikation gemäss den einschlägigen Bestimmungen der kantonalrechtlichen Vorgaben.
Zweck und Inhalt der Fusion der Kirchgemeinden Allschwil-Schönenbuch und Birsigtal
Der Kirchenrat der Kirchgemeinde Birsigtal kann seit längerer Zeit nicht mehr ordentlich besetzt werden. Deshalb wird seit nun mehreren Jahren über eine mögliche Fusion dieser Kirchgemeinde mit der Kirchgemeinde Allschwil-Schönenbuch diskutiert und beraten. Als Übergangslösung dient im Moment die Kirchenkommission Birsigtal (KiKoBi), die anstelle des Kirchenrats die Geschäfte führt. Die Beratungen im Kirchenrat Allschwil-Schönenbuch und in der KiKoBi waren intensiv und haben ergeben, dass eine Fusion der beiden Kirchgemeinden eine gute Lösung für die bestehenden Herausforderungen ist und Vorteile bringt.
Die neue Kirchgemeinde soll Allschwil-Birsigtal heissen
- Mit der Bildung dieser neuen Kirchgemeinde soll das Angebot attraktiver und die Sichtbarkeit nach innen und nach aussen weiter verbessert werden.
- Die lokalen Bedürfnisse und Anforderungen sollen beibehalten und teilweise ausgebaut werden.
- Das Angebot rund um die Gottesdienste soll durch Begegnungsanlässe ergänzt werden, um die christkatholische Kirche in der Region gesellschaftlich noch besser positionieren zu können.
- Durch den Zusammenschluss ist nur noch ein Kirchenrat zu besetzen, die KiKoBi kann aufgelöst werden, und die Organisation mit nur noch einer Verwaltung verkürzt die Entscheidungswege und verbessert die Zusammenarbeit.
- Im Jahr 2025 wurden die je Kirchgemeinde unterschiedlichen Steuersätze egalisiert. Es sind zurzeit keine weiteren Anpassungen vorgesehen.
- Die Kirchgemeindeversammlungen der neuen Kirchgemeinde Allschwil-Birsigtal werden zweimal pro Jahr, einmal im Frühling, einmal im Spätherbst, in Allschwil durchgeführt werden. Das traditionelle Essen nach der Kirchgemeindeversammlung im Birsigtal soll als Begegnungsanlass in eine neue Form überführt werden.
Insgesamt stärkt die neue Kirchgemeinde Allschwil-Birsigtal die Handlungsfähigkeit, die Attraktivität und die Gemeinschaft der christkatholischen Kirche in der Region. Der Kirchenrat von Allschwil-Schönenbuch und die KiKoBi stehen vereint hinter diesem beabsichtigten Zusammenschluss. Die Kirchgemeindeversammlungen der beiden Gemeinden Allschwil-Schönenbuch und Birsigtal haben der Fusion einstimmig zugestimmt und empfehlen, der Fusion mit einem überzeugten JA zuzustimmen. Auch der Landeskirchenrat unterstützt die beabsichtigte Fusion von Allschwil-Schönenbuch und Birsigtal und empfiehlt, der Fusion mit einem überzeugten JA zuzustimmen.
Urnengang mit zwei Abstimmungen
Damit der Zusammenschluss von Allschwil-Schönenbuch mit Birsigtal vollzogen werden kann, ist eine Urnenabstimmung je in den beiden Kirchgemeinden notwendig. Zudem ist es nötig, die Verfassung der Landeskirche zu revidieren, da der noch geltende Verfassungstext die Kirchgemeinden alle einzeln benennt. Die Abstimmung über die Verfassungsrevision erfolgt in allen vier Gemeinden der Landeskirche bei allen Mitgliedern zum selben Zeitpunkt wie der Urnengang zur Fusion.
Die notwendigen rechtlichen Vorarbeiten sind beendet. Der Fusionsvertrag und der Text der Gemeindeordnung der neuen Kirchgemeinde Allschwil-Birsigtal liegen vor, ebenso der Text für die revidierte Verfassung der Landeskirche. Diese rechtlichen Grundlagen wurden in enger Zusammenarbeit mit einem Vertreter des Synodalrats vorgeprüft bzw. es liegt bereits eine formelle positive Vorprüfung des revidierten Verfassungstextes durch den Synodalrat vor. Die zuständigen Stellen der Finanz- & Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft wurden bei der Erarbeitung des Verfassungstextes ebenfalls beigezogen und die Vorprüfung war positiv.
Der Fusionsvertrag, die neue Gemeindeordnung sowie der Verfassungstext können auf den folgenden Internetseiten eingesehen werden:
www.christkatholisch.ch/allschwil-birsigtal
www.christkatholisch.ch/landeskirchebasellandschaft
Zürich, 4. April 2026 – Hannes Felchlin/Daniel Blättler/Michael Lauber