Unsere Geschichte

 
 
Geschichte der Christkatholischen/Altkatholischen Kirchen
Am 18. Juli 1870 beschloss das I. Vatikanische Konzil zwei weitreichende Dogmen: das Dogma der Lehrunfehlbarkeit des Papstes und das Dogma vom göttlichen, universalen Rechtsprimat/Jurisdiktionsprimat (oberste Rechtsbefugnis des Papstes über die ganze Kirche). Innerhalb der katholischen Kirche regte sich Widerstand, und es kam zur Exkommunikation betreffender Katholiken. In der Schweiz bildete sich daraus der „Schweizerische Verein freisinniger Katholiken“. Am 1. Dezember 1872 wurde eine Versammlung nach Olten einberufen. Dieser so genannte „Oltner Tag“ wurde zum Gründungsereignis der Christkatholischen Kirche der Schweiz.
An der ersten Synode der neuen Christkatholischen Kirche, am 14. Juni 1875, wurde die neue Verfassung der Kirche angenommen. Ein Jahr später wurde Eduard Herzog zum ersten Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz gewählt und am 18. September 1876 vom altkatholischen Bischof Joseph Hubert Reinkens geweiht.
 
 
Reformen

  1. Die Landessprache wurde im Gottesdienst eingeführt.
  2. Der Zwang zur obligatorischen Beichte wurde abgeschafft.
  3. Der Pflichtzölibat wurde aufgehoben. Geistliche dürfen heiraten.
  4. Die Ausbildung der christkatholischen Geistlichen erfolgt an der Universität (keine Priesterseminare mehr).
  5. Die Rolle der Laien wurde aufgewertet durch ein bischöflich-synodales Kirchensystem, das sich stark am schweizerischen Staatssystem orientiert. Der Bischof wird durch Geistliche und Laien gewählt.

 
 
Modernere Reformen (2. Hälfte 20. Jh.)

  1. Die Möglichkeit der Wiederverheiratung (von Laien wie von Geistlichen).
  2. Die Weihe von Frauen ins dreistufige Amt (Diakon/Diakonin, Priester/Priesterin, Bischof/Bischöfin).

 
Die Christkatholische Kirche betont das Prinzip der Selbstbestimmung und der individuellen Verantwortung der Gläubigen in ethischen und moralischen Fragen.