Am 18. Juli 1870 beschloss das I. Vatikanische Konzil zwei weitreichende Dogmen: das Dogma der Lehrunfehlbarkeit des Papstes und das Dogma vom göttlichen, universalen Rechtsprimat/Jurisdiktionsprimat (oberste Rechtsbefugnis des Papstes über die ganze Kirche). Innerhalb der katholischen Kirche regte sich Widerstand, und es kam zur Exkommunikation betreffender Katholiken. In der Schweiz bildete sich daraus der „Schweizerische Verein freisinniger Katholiken“. Am 1. Dezember 1872 wurde eine Versammlung nach Olten einberufen. Dieser so genannte „Oltner Tag“ wurde zum Gründungsereignis der Christkatholischen Kirche der Schweiz.
An der ersten Synode der neuen Christkatholischen Kirche, am 14. Juni 1875, wurde die neue Verfassung der Kirche angenommen. Ein Jahr später wurde Eduard Herzog zum ersten Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz gewählt und am 18. September 1876 vom altkatholischen Bischof Joseph Hubert Reinkens geweiht.
Die Christkatholische Kirche betont das Prinzip der Selbstbestimmung und der individuellen Verantwortung der Gläubigen in ethischen und moralischen Fragen.