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Beschlüsse und Bestimmungen

Synodenbeschluss 2016

  • Ab 2017 wird das Bistumsopfer jeweils im September eingezogen.

Synodalrat 2007

  • Der Synodalrat erneuert 2007 die „Bestimmungen für die Ausrichtung von Beiträgen aus dem Bistumsopfer“ von 1968.

Synodenbeschluss 1994

  • Die Erträge der Bistumsopfersammlung sollen mindestens alle vier bis fünf Jahre einem nicht-baulichen Projekt zu Gute kommen.

Synodenbeschluss 1991

  • Das Bistumsopfer wird ab 1992 nicht mehr wie bis anhin in der Fastenzeit sondern im Advent erhoben. Dies damit „Partner sein“ die ökumenische Zusammenarbeit mit den Hilfswerken „Brot für alle“ und „Fastenopfer“ aufnehmen kann.

Synodalrat 1968

  • Der Synodalrat erlässt 1968 die „Bestimmungen für die Ausrichtung von Beiträgen aus dem Bistumsopfer“.

Synodenbeschluss von 1959

  • Der Antrag auf Einführung eines alljährlichen Bistumsopfers wurde einstimmig angenommen.