Die Christkatholische Kirche der Schweiz betont die Einheit der Initiation (Aufnahme in die Kirche) und ihrer drei Elemente.
Im Idealfall empfängt daher ein Erwachsener nach dem Bekenntnis seines Glaubens zuerst die Taufe, dann die Chrisamsalbung mit Handauflegung und geht anschliessend, in eben diesem Gottesdienst, das erste Mal zum Abendmahl.
Im Falle der Kindertaufe erscheint der Christkatholischen Kirche der Schweiz folgende Reihenfolge der drei Elemente der Initiation sinnvoll:
Die Wassertaufe des Kleinkindes mit sich anschliessender Chrisamsalbung und Handauflegung (entspricht der eigentlichen Firmung) erfolgt im ersten Lebensjahr. Eltern und Paten wünschen, dass das Kind in der christlichen Tradition gross und erzogen wird und verpflichten sich ihrerseits, ihr Möglichstes dafür zu tun. Sonst macht Kindertaufe keinen Sinn. Kein Versprechen im Leben wird wahrscheinlich so leichtsinnig gegeben … Gleichzeitig steht hinter diesem Tun und Versprechen der Glaube und die Hoffnung, dass Gott das Kind mit seinem Segen und Schutz begleiten möge.
Das Erstkommunionsfest wird im Alter von etwa 10 Jahren gefeiert. Wenn die Eltern mit ihrem Kind regelmässig den Gottesdienst besuchen und/oder die Kinder als Ministranten dienen, spricht allerdings nichts gegen eine frühere Teilnahme am Abendmahl.
Die Firmung (Bestätigung) von Jugendlichen erfolgt zwischen 14 bis 16 Jahren, am Ende des Religionsunterrichtes, als Feier des Erwachsenwerdens und der Erklärung der bewussten Mitgliedschaft in der Kirche durch die Jugendlichen. Im Festgottesdienst folgt die Handauflegung durch den Bischof als Bestätigung und Stärkung für das Leben im Geiste Gottes.