Was die Eingliederung in die Christus- und Geistwirklichkeit der Kirche (Initiation) ist, lässt sich am besten im Hinblick auf Erwachsene zeigen. Die Wassertaufe – handle es sich um ein Eintauchen in Wasser oder ein Übergiessen mit Wasser – und die mit Handauflegung und Chrisamsalbung verbundene Bitte um die Gabe des Heiligen Geistes sowie der erste Empfang des Abendmahles vollziehen sich in einem einzigen (eucharistischen) Gottesdienst.
An dessen Anfang stehen auf Seiten des Täuflings der Wunsch, getauft zu werden, und das Bekenntnis zu Gott Vater, Sohn und Heiligem Geist. Die liturgischen Handlungen eröffnen und vermitteln folgendes: Reinigung von Sünden, Befreiung aus der Macht des Bösen und Wiedergeburt zum neuen Leben; Empfang der Gabe des Heiligen Geistes für das Leben in der Gemeinschaft der Kirche; Teilhabe an Leib und Blut Christi, d.h. an seiner Lebenswirklichkeit in der Gemeinschaft der Kirche. Was hier als eine einzige, wenn auch gegliederte gottesdienstliche Handlung erscheint, gehört auch sachlich als eine vom Geist Gottes geschaffene Wirklichkeit zusammen. Dabei weist der Abschluss der grundsätzlich einmaligen, nicht wiederholbaren Eingliederung in die Kirche, die Kommunion, über sich hinaus: Sie ist als erste Kommunion der Beginn der wiederholten Teilnahme an der Eucharistiefeier. In der Tauf-Eucharistie wird de getaufte Mensch zum Glied am Leib Christi, er oder sie übernimmt im Gottesdienst und anderswo die Aufgaben des allgemeinen Priestertums des Volkes Gottes in der Schöpfung.
Der Eingliederung gehen eine katechetische und eine liturgische Vorbereitung voraus, deren Sinn in der Klärung und Bestärkung der existentiellen Hinwendung zu Gott und seinem Evangelium liegt. Dabei nehmen auch die Paten eine wichtige Aufgabe wahr.
Diese Form der Eingliederung in die Kirche entspricht weitgehend einer frühen Praxis der Kirche. In dieser wurde der Zusammenhang von Taufe und Empfang des Heiligen Geistes, wie er in neutestamentlichen Schriften verschiedentlich bezeugt wird (z.B. Apg 2,38; Joh 3,6; auch Mk 1,9-11), rituell mit einer auf die Wassertaufe folgenden Salbung veranschaulicht; zugleich wurde die in anderem Zusammenhang genannte Handauflegung zur Weitergabe des Geistes Gottes (Apg 8,17; 19,6) mit berücksichtigt. Aus verschiedenen Gründen ist bei der Eingliederung von Kindern in die Kirche die eine gottesdienstliche Feier allmählich in zeitlich getrennte Einzelteile zerfallen: Taufe im Kleinkindalter, Firmung und Erstkommunion – in dieser oder umgekehrter Reihenfolge – jeweils im späteren Kindesalter. Das Wesen und der Zusammenhang der voneinander isolierten Teile, die nun Taufe (im engeren Sinn) und Firmung (Gebet mit Handauflegung und Salbung durch den Bischof) hiessen, mussten neu bestimmt werden. Die Firmung entwickelte eine eigene Dynamik in Richtung auf ein Fest des Übergangs ins frühe Erwachsenenalter und der Nachholung der bewussten Glaubensentscheidung, die ja einem kleinen Kind nicht möglich ist.
Die Christkatholische Kirche der Schweiz hat seit 2003/04 einen neuen Weg für die sakramentale Eingliederung von Kindern in die Kirche eingeschlagen, der an die frühe Praxis der Kirche anknüpft und neue pastorale Bedürfnisse aufnimmt. Wassertaufe und Bitte um die Gabe des Heiligen Geistes (mit Chrisamsalbung) gehören in ein und denselben Gottesdienst; später folgt die individuelle erste Kommunion bzw. ein gemeinsames Kommunionfest. Daran schliesst nochmals später die Begegnung mit dem Bischof an, der um die Entfaltung der Gaben des Heiligen Geistes im Hinblick auf ihr Erwachsenwerden bittet. Dies heisst jetzt aus praktischen Gründen «Firmung» im Sinn des lateinischen Wortes confirmatio: Stärkung in Bezug auf die schon empfangene Taufgnade. Mit dieser Weiterführung der erfolgten sakramentalen Eingliederung kommt die katechetische und pastorale Sorge der Kirche für die Kinder zum Abschluss.