Paare, die ihren Lebensweg miteinander gehen wollen, sind herzlich eingeladen, das Ehesakrament zu empfangen. Die Christkatholische Kirche versteht die Eheschliessung als ein sehr persönliches Ereignis. Zwei Menschen, die ihr Leben in Liebe miteinander teilen und gestalten wollen, eröffnen in der Welt gleichsam ein Fenster für die Liebe Gottes. Die Liebe Gottes und die tiefe, hingebungsbereite Liebe von Menschen sind nach der Vorgabe des Neuen Testamentes nicht wesentlich von einander unterschieden, denn: „Gott ist die Liebe!“ Deshalb ist auch eine Einsegnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bei uns möglich.
Das Brautpaar ist jeweils herzlich eingeladen, die Trauung in seinem Sinn individuell mitzugestalten.
Einer Einsegnung der Ehe muss zwingend die Trauung auf dem Standesamt vorausgehen.
Die christkatholische Kirche ist sich sehr bewusst, dass menschliche Beziehungen scheitern können. Auch eheliche Beziehungen sind davon nicht ausgenommen. Deshalb ermöglicht die Christkatholische Kirche Geschiedenen einen Neuanfang auch in Hinsicht auf die Ehe. Anders als die römisch-katholische Kirche kennen wir – wie die orthodoxe Tradition – eine erneute Segnung der Ehe. Eine kirchliche Einsegnung der Ehe ist deshalb bei uns auch bei einer zweiten Ehe möglich.
Einen Ausschluss von geschiedenen und wiederverheirateten Personen vom Eucharistieempfang gibt es in der christkatholischen Tradition nicht.
Paare, die sich bezüglich des weiteren Weges ihrer Beziehung noch im Unklaren sind, können gern im Seelsorgegespräch nach Möglichkeiten fragen, auch ihre jetzige Situation unter den Segen Gottes zu stellen.