Kirchen geniessen Vertrauen

Die drei bernischen Landeskirchen begrüssen, dass der Grosse Rat des Kantons Bern dem neuen Gesetz über die Landeskirchen mit grosser Mehrheit zugestimmt hat.

Der Grosse Rat hat am 21. März das Gesetz über die bernischen Landeskirchen in zweiter Lesung verabschiedet. Er hat damit eine zeitgemässe rechtliche Grundlage geschaffen, um das traditionell gute, von gegenseitiger Achtung geprägte Verhältnis zwischen dem Kanton Bern und den drei Landeskirchen auch unter sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen weiterzuführen. Das Parlament hat damit auch unterstrichen, dass sich der Kanton Bern nicht aus religionspolitischen Fragen zurückziehen will.

Mit dem Expertenbericht «Ad!vocate/Ecoplan» hatte der Regierungsrat im März 2015 eine Auslegeordnung zum Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern präsentiert. Der Bericht machte deutlich, dass die Landeskirchen als offene Volkskirchen stark auch zugunsten von Konfessionslosen sowie Menschen anderer Religionen wirken. So tragen sie zum Zusammenhalt der Gesellschaft und zum religiösen Frieden bei. Dabei übersteigen die gesellschaftlich relevanten Leistungen der Kirchen die finanziellen Entschädigungen des Staates deutlich.

Gestützt auf diesen Expertenbericht, hat der Grosse Rat im September 2015 Leitsätze verabschiedet mit dem Ziel, das Verhältnis Kirche–Staat zu entflechten und die Eigenständigkeit der Kirchen zu stärken. Die Leitungen der drei Landeskirchen sind dem Grossen Rat und der federführenden Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion dankbar für das konstruktive Klima des gegenseitigen Respekts und Vertrauens, in welchem die Arbeiten zum neuen Landeskirchengesetz stattfinden konnten.