Hilfs- und Solidaritätsfonds für Strafgefangene und Strafentlassene

Der Hilfs- und Solidaritätsfonds für Strafgefangene und Strafentlassene wurde im Jahr 1981 von den drei Luzerner Landeskirchen und dem damaligen «Vaterland» (heute Neue Luzerner Zeitung) gegründet. Die gemeinnützige Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, Überbrückungshilfe für Angehörige von Strafgefangenen während der Haft zu leisten sowie Strafentlassene bei der Wiedereingliederung in die Ge­ellschaft zu unterstützen. Häufig sind die Familienangehörigen durch finanzielle Unsicherheit belastet. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation nach der Haftentlassung, wenn etwa Schulden zu begleichen sind und der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. In diesen Fällen leistet der Solidaritätsfonds Unterstützungsbeiträge für Kosten, die nicht von staatlichen Institutionen gedeckt sind. Ein weiteres sehr wichtiges Anliegen ist die Information und Aufklärung der Gesell­schaft mit dem Ziel, Vorurteile gegenüber mit dem Gesetz in Konfikt geratenen Menschen abzubauen.