Christkatholische Kirche im Fricktal
Zusammenschluss zu einer Christkatholischen
Kirchgemeinde Fricktal
Weshalb und seit wann wurde ein Zusammenschluss der Kirchgemeinden geprüft? |
Bereits im Jahr 2006 wurde von den fünf Kirchgemeinden Magden-Olsberg, Möhlin, Obermumpf-Wallbach, Rheinfelden-Kaiseraugst und WegenstettenHellikon-Zuzgen-Zeiningen der Gemeindeverband «Christkatholische Kirche im Fricktal» gegründet, um Verwaltungsaufgaben der fünf Kirchgemeinden im Fricktal zusammenzuführen.
Vor drei Jahren startete dann der intensive Dialog um einen möglichen Zusammenschluss dieser fünf Kirchgemeinden. Ausgangspunkt der Überlegungen war die Frage, was passieren muss, damit bei einem Rückgang der Mitgliederzahlen und einem immer geringer werdenden Interesse, sich in den Kirchgemeinden zu engagieren, die Christkatholische Kirche im Fricktal eine Zukunft haben kann.
Wie ist die Mitgliederentwicklung in den fünf Kirchgemeinden in den vergangenen Jahren? |
Im Jahr 2014 gab es in den fünf Kirchgemeinden im Fricktal zusammen 2’121 Mitglieder. 2023 hatten die fünf Kirchgemeinden zusammen 1’812 Mitglieder. Das ist ein Rückgang um 14.7%. Im Jahr 2024 gab es eine leichte Zunahme.
Wie ist die Entwicklung der Einnahmen in den fünf Kirchgemeinden in den vergangenen Jahren? |
Das Steueraufkommen der fünf Kirchgemeinden im Fricktal betrug 2014 zusammen CHF 1.41 Mio. und blieb bis 2023 mit CHF 1.39 Mio. stabil.
Wie sehen die Prognosen für die Mitgliederentwicklung und für die Einnahmen aus? |
Die Prognosen der fünf Kirchgemeinden im Fricktal für die Anzahl an Mitgliedern sowie für die Höhe des Steueraufkommens sind rückläufig. Der geplante Zusammenschluss will der prognostizierten Entwicklung auf vielfältige Weise entgegenwirken.
Was sind die Vorteile eines Zusammenschlusses? |
Mit der Bildung einer neuen christkatholischen Kirchgemeinde beabsichtigen die bisherigen fünf Kirchgemeinden vor allem eine Steigerung der Attraktivität ihres Angebotes und eine deutliche Verbesserung ihrer Sichtbarkeit – nach innen wie nach aussen.
Die lokalen Bedürfnisse und Erfordernisse der fünf Kirchgemeinden sollen bewahrt werden und die lokalen Ansprechpersonen bleiben erhalten. Das gilt auch für die Pfarrpersonen, die zur besseren Abstimmung und für übergreifende Aufgaben ein Pfarrteam bilden.
Durch das gemeinsame Erleben des Glaubens und durch neue Angebote soll das Gemeinschaftsgefühl im gesamten Fricktal gefördert und der Zusammenhalt untereinander gestärkt werden.
Die Verschlankung der Organisation mit nur einer Verwaltung wird die Entscheidungswege verkürzen und die Zusammenarbeit weiter verbessern.
Zudem wird es in Zukunft einfacher sein, die deutlich reduzierte Anzahl an kirchlichen Behördenämtern zu besetzen. Die Anzahl an Behördenmitgliedern um mehr als die Hälfte reduziert werden.
Was sind die Nachteile eines Zusammenschlusses? |
Die bisherigen fünf Kirchgemeinden wird es dann nicht mehr geben, an ihre Stelle tritt die neue Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal. Das könnte bei einigen Kirchgemeindemitgliedern ein Gefühl von Identitätsverlust hervorrufen und evtl. zu einem Austritt führen.
Was passiert nach einem Zusammenschluss mit den bisherigen Kirchgemeinden? |
Ich ermögliche dadurch eine lebendigere christkatholische Kirche und Gemeinschaft im Fricktal: Was zusammen gehört, soll auch zusammen geführt werden. Die bisherigen fünf Kirchgemeinden werden im Laufe des Jahres 2026 als eigenständige Kirchgemeinden aufgelöst. Die lokalen Bedürfnisse und Erfordernisse der jetzigen fünf Gemeinden werden bewahrt und die lokalen Ansprechpersonen bleiben erhalten. Das gilt auch für die Pfarrpersonen, die zur besseren Abstimmung und für übergreifende Aufgaben ein gemeinsames Pfarrteam bilden.
Was passiert, wenn der Zusammenschluss an der Urne abgelehnt wird? |
Wenn der geplante Zusammenschluss zu einer neuen Christkatholischen Kirchgemeinde Fricktal in nur einer der fünf Kirchgemeinden an der Urne abgelehnt wird, ist das gesamte Projekt gescheitert.
Was bedeutet genau «Bewahrung der lokalen Bedürfnisse»? |
Viele der Bedürfnisse und Erfordernisse der Menschen spielen sich im lokalen Raum ab. Seelsorge- und Beratungsgespräche, Gottesdienste, Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen sowie Veranstaltungen, Feste und Feiern finden vor Ort statt. Das wird auch in Zukunft so sein. Die lokalen Ansprechpersonen bleiben erhalten. Das gilt auch für die Pfarrpersonen, die zur besseren Abstimmung und für übergreifende Aufgaben ein gemeinsames Pfarrteam bilden und sich gegenseitig vertreten.
Was tritt an Stelle meiner bisherigen Kirchgemeinde? |
Wenn die bisherigen fünf Ursprungsgemeinden als Teil der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» bezeichnet werden, wird der Begriff
«Gemeindegebiet Magden-Olsberg», «Gemeindegebiet Möhlin» etc. verwendet.
Wenn die bisherigen Ursprungsgemeinden ohne den Oberbegriff
«Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» benannt werden, wird der Begriff «Christkatholisch Magden-Olsberg», «Christkatholisch Möhlin» etc. verwendet.
Die Gruppe, die in den bisherigen Ursprungsgemeinden auch weiterhin oder neu für Planung und Organisation von lokalen Veranstaltungen etc. verantwortlich ist, wird zusammen mit der Bezeichnung «Christkatholisch Magden-Olsberg», «Christkatholisch Möhlin» etc. «Organisationsteam» genannt. Die Gruppe kann auch «Team Christkatholisch Magden-Olsberg», «Team Christkatholisch Möhlin» etc. genannt werden.
Was bedeutet «GEMEINDEGEBIET Magden-Olsberg» etc.? |
Der Begriff bezeichnet jede einzelne der bisherigen fünf Ursprungsgemeinden, wenn sie als Teil der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» genannt werden.
Was bedeutet «CHRISTKATHOLISCH Magden-Olsberg» etc.? |
Der Begriff bezeichnet jede einzelne der bisherigen Ursprungsgemeinden, wenn sie ohne den Oberbegriff der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» genannt werden.
Welche Aufgaben haben die bisherigen Ursprungsgemeinden? |
Viele der bestehenden und zukünftigen Angebote finden auch weiterhin auf lokaler Ebene in den bisherigen fünf Ursprungsgemeinden statt. Hier gibt es auch weiterhin Ansprechpersonen und Organisationsteams.
In den bisherigen Ursprungsgemeinden sollen auch die Wahlen für je zwei Mitglieder der Kirchenpflege, je ein Mitglied der Finanzkommission und je ein Stimmenzähler bzw. eine Stimmenzählerin stattfinden.
Haben wir in unseren früheren Kirchgemeinden weiterhin eine Ansprechperson? |
Auf der pastoralen Seite wird sich durch den geplanten Zusammenschluss nicht viel verändern. Die lokalen Ansprechpersonen bleiben erhalten. Das gilt auch für die Pfarrpersonen.
Auch die vorhandenen Sekretariate sollen bestehen bleiben. Damit wird nicht nur die Koordination und die Arbeit in den einzelnen Gemeindegebieten unterstützt, sondern es kann auch sichergestellt werden, dass zu definierten Zeitfenstern ein Auskunftsdienst zur Verfügung steht.
Werden die pastoralen Leistungen gleichbleiben? |
Die pastoralen Leistungen bleiben grundsätzlich erhalten. Sie werden – wie bisher – vom Pfarrteam vorgeschlagen und von der neuen Kirchenpflege verabschiedet. Die Angebote sollen nicht reduziert, sondern verbessert werden.
Werden die kirchlichen Vereine und Gruppen, die in den bisherigen Kirchgemeinden bestehen, auch von der neuen Kirchgemeinde finanziell |
Die neue Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» wird die bisherigen Unterstützungsleistungen gegenüber lokalen Vereinen und Gruppierungen koordinieren und grundsätzlich weiterführen.
Welche Kirchgebäude werden in Zukunft noch genutzt? Was passiert mit den bestehenden Kirchengebäuden inklusive Kapellen? |
Durch den geplanten Zusammenschluss ergibt sich grundsätzlich keine Veränderung. Bereits heute bestehen jedoch offene Fragen, die von der neuen Kirchgemeinde weiterbearbeitet und geklärt werden müssen. Beschlüsse trifft dann die neue Kirchgemeindeversammlung.
Gibt es künftig eine «Hauptkirche»? |
Nein. Ein Zusammenschluss der fünf Kirchgemeinden hat grundsätzlich keinen negativen Einfluss auf das Gottesdienstangebot. Das gottesdienstliche Angebot der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» wird vom Pfarrteam vorgeschlagen und von der neuen Kirchenpflege verabschiedet. Es soll nicht reduziert oder zentralisiert werden, sondern verbessert und attraktiver werden.
Wo finden Taufen, Erstkommunionen, Firmungen statt? |
Grundsätzlich werden alle gottesdienstlichen Feiern und Handlungen weiterhin an den bisherigen Kirchorten angeboten und gefeiert.
Wo finden Beerdigungen statt? |
Es gibt nach wie vor mehrere Friedhöfe, welche von den politischen Gemeinden verwaltet werden. Abschiedsgottesdienste und Beerdigungen finden weiterhin an allen bisherigen Kirchorten statt.
Werden kirchliche Fonds aufgelöst? |
Alle bestehenden Fonds der bisherigen fünf Kirchgemeinden bleiben in ihrer Zweckgebundenheit aktiv und werden von der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» verwaltet.
Was passiert mit den Liegenschaften der Kirchgemeinden? |
Alle Vermögenswerte inklusive der Liegenschaften der fünf Kirchgemeinden werden in die neue Kirchgemeinde überführt und dort gemeinsam weiter bewirtschaftet.
Was passiert mit Grundstücken der Kirchgemeinden? |
Alle Vermögenswerte inklusive der Grundstücke der fünf Kirchgemeinden werden in die neue Kirchgemeinde überführt und dort gemeinsam weiter bewirtschaftet.
Was geschieht mit den Vermögen der einzelnen Kirchgemeinden? |
Alle Vermögenswerte inklusive der Grundstücke, Liegenschaften und finanziellen Mittel der fünf Kirchgemeinden werden in die neue Kirchgemeinde überführt und dort gemeinsam weiter bewirtschaftet.
Wie erfolgen Zusammensetzung und Sitzverteilung der neuen Kirchenpflege? |
Es ist geplant, dass die Kirchenpflege der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» aus 10 Mitgliedern bestehen wird. Die Mitglieder und das Präsidium werden im Herbst 2025 für die Amtsperiode 2026-2029 an der Urne gewählt.
Für die Amtsperiode 2026 – 2029 bilden je zwei Mitglieder aus den bisherigen Kirchgemeinden, welche im Herbst 2025 gewählt werden, die neue Kirchpflege. Das Prozedere gilt auch für je ein Mitglied der Finanzkommission und je einen Stimmenzähler bzw. eine Stimmenzählerin. Ab der Amtsperiode nach 2029 wählt die neue Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» die Behörden. Ersatzwahlen in der Amtsperiode 2026 – 2029 werden von der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» vorgenommen.
Ist jede bisherige Kirchgemeinde in der neuen Kirchenpflege vertreten? |
Ja. Es ist vorgesehen, dass je zwei Mitglieder der neuen Kirchenpflege in den bisherigen Ursprungsgemeinden gewählt werden. Das soll auch für je ein Mitglied der Finanzkommission und je einen Stimmenzähler bzw. eine Stimmenzählerin gelten. Es ist Aufgabe jeder bisherigen Kirchgemeinde, über eine entsprechende Suche und Nomination von Personen sicherzustellen, dass alle Gemeindegebiete in der neuen Kirchenpflege vertreten sind.
Ist jede bisherige Kirchgemeinde in der neuen Kirchenpflege vertreten? |
Das ist aktuell nicht vorgesehen. Nach den ersten Erfahrungen mit der neuen Struktur wird die neue Kirchenpflege das Thema Aufwandsentschädigung neu evaluieren.
Mit wie vielen Synodalen ist die neue Kirchgemeinde an der Kantonalsynode vertreten? |
Laut aktuellem Organisationsstatut der Landeskirche sind die fünf Kirchgemeinden mit 19 Delegierten an der Kantonalsynode vertreten (Magden-Olsberg 4, Möhlin 5, Obermumpf-Wallbach 4, Rheinfelden-Kaiseraugst 3, WHZZ 3). Nach dem Statut (Art. 11) wäre die neue Kirchgemeinde mit 5 Synodalen vertreten.
Mit wie vielen Synodalen ist die neue Kirchgemeinde an der Nationalsynode vertreten? |
Laut aktueller Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz sind die fünf Kirchgemeinden mit 13 Delegierten an der Nationalsynode vertreten (MagdenOlsberg 2, Möhlin 5, Obermumpf-Wallbach 2, Rheinfelden-Kaiseraugst 2, WHZZ 2). Nach der Verfassung (Art. 18) wäre die neue Kirchgemeinde mit 9 Synodalen vertreten.
Wie werden die jeweiligen Synodalen bestimmt bzw. gewählt? |
Die Synodalen der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» für die Kantonalsynode 2026 sowie für die Nationalsynode 2026 werden im Herbst 2025 für die Amtsperiode 2026-2029 an der Urne gewählt.
Gibt es in Zukunft weiterhin mehrere Steuerfüsse? Oder ist ein gemeinsamer Steuerfuss geplant? |
Die aktuell gültigen Steuerfüsse der fünf Kirchgemeinden bleiben vorläufig bestehen. Die Kirchenpflege der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» wird nach Konsolidierung der noch von den Ursprungsgemeinden für 2026 erstellten Budgets über diese Frage beraten und auf einer Kirchgemeindeversammlung der neuen Kirchgemeinde mit den Gemeindemitgliedern diskutieren und über die zukünftige Vorgehensweise gemeinsam entscheiden. Es ist beabsichtigt, den Steuerfuss der neuen Kirchgemeinde vergleichsweise tief zu halten.
Werden durch den Zusammenschluss Kosten eingespart? |
Die grössten Ausgaben der bisherigen fünf Kirchgemeinden sowie der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» werden durch Aufwendungen für Personal und Angebote sowie für den Gebäudeunterhalt bestimmt und ändern sich allein durch einen Zusammenschluss nicht grundsätzlich.
Es ist nicht vorgesehen, bei den Personalaufwendungen und bei den Angeboten einzusparen. Einsparpotenziale sind vor allem beim Unterhalt von Gebäuden, für die keine Verwendung besteht, denkbar und bei der Vereinfachung von Prozessen und Strukturen.
Durch den Zusammenschluss kann vermieden werden, dass eine Kirchgemeinde wegen einer zu geringen Anzahl Mitgliedern in der Kirchenpflege künftig von einem externen Sachwalter gegen teure Bezahlung geführt werden müsste.
Wo können Kosten eingespart werden? |
Einsparpotenziale in der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» sind vor allem beim Unterhalt von Gebäuden, für die keine Verwendung besteht, denkbar und bei der Vereinfachung von Prozessen und Strukturen.
Werden Stellen abgebaut, oder wo und wie wird gespart? |
Es ist nicht vorgesehen, bei den Personalaufwendungen und bei den Angeboten einzusparen. Einsparpotenziale sind vor allem beim Unterhalt von Gebäuden, für die keine Verwendung besteht, denkbar und bei der Vereinfachung von Prozessen und Strukturen.
Wie wird über den Zusammenschluss abgestimmt? |
«Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal»
Wie wird über den Zusammenschluss abgestimmt? |
Es wird am 9. Februar 2025 in den fünf Kirchgemeinden eine Urnenabstimmung über den geplanten Zusammenschluss stattfinden.
Wann würde die gemeinsame Kirchgemeinde starten? |
Die gemeinsame Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» soll am 1. Januar 2026 starten.
Können genügend Personen für die künftige Kirchenpflege gefunden werden? |
Grundsätzlich braucht es für die künftige Kirchenpflege weniger Personen, die sich zur Verfügung stellen, als wenn man 5 Kirchenpflegen besetzen müsste. Das Amt wird zwar anspruchsvoller, damit aber auch interessanter und vielfältiger. Zudem erhält die Kirchenpflege Unterstützung von festangestellten Personen, welche in der Verwaltung für die Kirchgemeinde arbeiten und operative Tätigkeiten übernehmen.
Die Projektgruppe hat in jeder der fünf Kirchgemeinden erste Gespräche mit möglichen Kandidatinnen und Kandidaten geführt. Zum heutigen Zeitpunkt (Dezember 2024) ist die Projektgruppe sehr zuversichtlich, dass eine rechtskonforme und beschlussfähige Kirchenpflege aufgestellt werden kann.
Können genügend Personen für die weiteren Ämter gefunden werden? |
Grundsätzlich braucht es für die weiteren Ämter der neuen Kirchgemeinde weniger Personen, die sich zur Verfügung stellen, als wenn man 5 Finanzkommissionen besetzen müsste und 10 Stimmenzähler bzw. Stimmenzählerinnen wählen müsste.
Die Projektgruppe hat in jeder der fünf Kirchgemeinden erste Gespräche mit möglichen Kandidatinnen und Kandidaten geführt. Zum heutigen Zeitpunkt (Dezember 2024) ist die Projektgruppe sehr zuversichtlich, dass eine rechtskonforme und beschlussfähige Finanzkommission und eine ausreichende Anzahl an Stimmenzählern bzw. Stimmenzählerinnen aufgestellt werden können.
Wie oft und wo finden die Kirchgemeindeversammlungen statt? |
Die Kirchgemeindeversammlungen der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» wird zweimal pro Jahr (im Frühjahr und im Spätherbst) möglichst örtlich alternierend stattfinden.