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Vertrag über den Zusammenschluss

Vertrag über den Zusammenschluss der Christkatholischen Kirchgemeinden
Magden-Olsberg,
Möhlin,
Obermumpf-Wallbach,
Rheinfelden-Kaiseraugst und
Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen-Zeiningen
zur neuen
Christkatholischen Kirchgemeinde Fricktal

I. Ingress

Dieser Vertrag regelt die Modalitäten des Zusammenschlusses der christkatholischen Kirchgemeinden Magden-Olsberg, Möhlin, Obermumpf-Wallbach, Rheinfelden-Kaiseraugst, Wegenstetten-Hellikon-  Zuzgen-Zeiningen. Gegenüber diesem Zusammenschlussvertrag bleiben anderslautendes kantonales Recht sowie anderslautende Beschlüsse übergeordneter Instanzen vorbehalten.

II. Allgemeine Bestimmungen

1. Ziel und Gründe des Zusammenschlusses
Mit der Bildung einer neuen christkatholischen Kirchgemeinde beabsichtigen die bisherigen fünf Kirchgemeinden vor allem eine Steigerung der Attraktivität ihres Angebotes und eine deutliche Verbesserung ihrer Sichtbarkeit – nach innen wie nach aussen. Die lokalen Bedürfnisse und Erfordernisse der fünf Kirchgemeinden sollen bewahrt werden und die lokalen Ansprechpersonen bleiben erhalten. Das gilt auch für die Pfarrpersonen, die zur besseren Abstimmung und für übergreifende Aufgaben ein Pfarrteam bilden. Durch das gemeinsame Erleben des Glaubens und durch neue Angebote soll das Gemeinschaftsgefühl im gesamten Fricktal gefördert und der Zusammenhalt untereinander gestärkt werden. Die Verschlankung der Organisation mit nur einer Verwaltung wird die Entscheidungswege verkürzen und die Zusammenarbeit weiter verbessern. Zudem wird es in Zukunft einfacher sein, die deutlich reduzierte Anzahl an kirchlichen Behördenämtern zu besetzen.

2. Verfahren, Grundsatz
Der Zusammenschluss der bisherigen fünf christkatholischen Kirchgemeinden Magden-Olsberg, Möhlin, Obermumpf-Wallbach, Rheinfelden-Kaiseraugst und Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen-Zeiningen kommt zustande, wenn die Stimmberechtigten aller fünf bisherigen Kirchgemeinden dem vorliegenden Zusammenschlussvertrag an unabhängig voneinander durchgeführten Urnenabstimmungen zustimmen. Vorbehalten bleibt die Zustimmung der Kantonalsynode sowie die anschliessende Genehmigung durch Synodalrat und Bischof.

3. Name und Gebiet
Die neue Kirchgemeinde trägt den Namen «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» und umfasst das bisherige Gemeindegebiet der fünf christkatholischen Kirchgemeinden Magden-Olsberg, Möhlin, Obermumpf-Wallbach, Rheinfelden-Kaiseraugst und Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen-Zeiningen.

4. Zweck und Geltungsbereich
Die christkatholischen Kirchgemeinden Magden-Olsberg, Möhlin, Obermumpf-Wallbach, Rheinfelden-Kaiseraugst und Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen-Zeiningen vereinbaren, sich auf den 01.01.2026 zu einer neuen Kirchgemeinde zusammenzuschliessen und ihren bisher gemeinsam getragenen Gemeindeverband aufzulösen.

5. Eigenständigkeit
Die bisherigen fünf Kirchgemeinden Magden-Olsberg, Möhlin, Obermumpf-Wallbach, Rheinfelden-Kaiseraugst und Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen-Zeiningen behalten bis zum 31.12.2025 ihre Eigenständigkeit, vorbehalten sind andere in diesem Vertrag getroffene Regelungen.

6. Aufgaben
Die neue Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» übernimmt ab dem 01.01.2026 die Aufgaben der bisherigen fünf christkatholischen Kirchgemeinden Magden-Olsberg, Möhlin, Obermumpf-Wallbach, Rheinfelden-Kaiseraugst und Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen-Zeiningen, sowie des gemeinsam getragenen Gemeindeverbands. Die bisherigen Kirchgemeinden sowie der gemeinsam getragene Gemeindeverband werden per 31.12.2025 aufgelöst.

7. Rechtsnachfolge
Die neue Kirchgemeinde übernimmt alle Rechte und Pflichten, die bis anhin durch die vertragsschliessenden Kirchgemeinden und den gemeinsam getragenen Gemeindeverband wahrgenommen wurden.

8. Treuepflicht
In der Zeit zwischen dem Beschluss und dem Inkrafttreten des Zusammenschlusses der Kirchgemeinden vereinbaren die christkatholischen Kirchgemeinden Magden-Olsberg, Möhlin, Obermumpf-Wallbach, Rheinfelden-Kaiseraugst und Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen-Zeiningen eine gegenseitige Treuepflicht, wonach sie keine diesem Vertrag zuwiderlaufenden Handlungen vornehmen werden.

Sie informieren sich gegenseitig, bevor sie namentlich

  • neue Aufgaben übernehmen,
  • Mitgliedschaften und Zusammenarbeitsverhältnisse ändern,
  • erhebliche Investitionen oder Devestitionen tätigen.

III. Behörden

1. Organe
Die Organe der neuen Kirchgemeinde sind gemäss Art. 20-30 des Organisationsstatuts der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Aargau (OS) die Gesamtheit der Stimmberechtigten an der Urne, die Kirchgemeindeversammlung, die Kirchenpflege, die Finanzkommission und das Wahlbüro. Behörden der Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» sind:

  • die Kirchenpflege als Exekutive,
  • die Finanzkommission,
  • die Stimmenzählenden,
  • die Delegierten der Nationalsynode,
  • die Delegierten der Kantonalsynode,
  • die Ersatzdelegierten für die Synoden.

2. Wahlen der neuen Kirchgemeindebehörden
Die Wahlen für die Behörden der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» für die Amtsperiode 2026 bis 2029 werden von den bisherigen fünf Kirchgemeinden gemeinsam vorbereitet und im Herbst 2025 durchgeführt. Die neuen Behördenmitglieder der neuen Kirchgemeinde treten ihr Amt am 01.01.2026 an. Die Amtsdauer der Behördenmitglieder der bisherigen Kirchgemeinden endet am 31.12.2025.

3. Zusammensetzung der neuen Kirchgemeindebehörden
Die Anzahl der mittels Urnenabstimmung für die Amtsperiode 2026 bis 2029 zu wählenden Behördenmitglieder wird wie folgt festgelegt:

  • Kirchenpflege: Zehn Kirchgemeindeglieder sowie eine vom Pastoralteam bestimmte Pfarrperson (vgl. Art. 25 OS),
  • Finanzkommission: Fünf Mitglieder (vgl. Art 28 OS),
  • Stimmenzählende: Fünf Stimmenzählerinnen bzw. Stimmenzähler (vgl. Art. 29 OS),
  • Delegierte der Nationalsynode: Anzahl gemäss Art. 18 der Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz,
  • Delegierte der Kantonalsynode: Anzahl gemäss Art. 11 OS,
  • Ersatzdelegierte für Synoden: Je 1 Mitglied für die National- und Kantonalsynode.
  • Für die Amtsperiode 2026 – 2029 bilden je zwei Mitglieder aus den bisherigen Kirchgemeinden, welche im Herbst 2025 gewählt werden, die neue Kirchpflege. Das Prozedere gilt auch für je ein Mitglied der Finanzkommission und je einen Stimmenzähler bzw. eine Stimmenzählerin.

Ab der Amtsperiode nach 2029 wählt die neue Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» die Behörden. Ersatzwahlen in der Amtsperiode 2026 – 2029 werden von der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» vorgenommen.

IV. Organisation

1. Verwaltung
Für Für Infrastruktur und Organisation der Verwaltung ist die neue Kirchenpflege der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» zuständig. Das für den Gemeindeverband eingerichtete Sekretariat wird weitergeführt.

2. Personal
Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden der bisherigen fünf christkatholischen Kirchgemeinden Magden-Olsberg, Möhlin, Obermumpf-Wallbach, Rheinfelden-Kaiseraugst und Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen-Zeiningen werden von der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» per 01.01.2026 übernommen.

3.  Kirchgemeindeordnung
Die Grundzüge der Organisation der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» sowie die Zuständigkeit und Aufgaben ihrer Organe werden in der «Kirchgemeindeordnung der Christkatholischen Kirchgemeinde Fricktal» geregelt, die Bestandteil dieses Zusammenschlussvertrages ist.

V. Finanzen

1. Grundsatz
Die Aktiven und Passiven der bisherigen fünf christkatholischen Kirchgemeinden Magden-Olsberg, Möhlin, Obermumpf-Wallbach, Rheinfelden-Kaiseraugst und Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen-Zeiningen gehen per 01.01.2026 auf die neue Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» über.

2.  Grundstücke, Konten und weitere Vermögenswerte
Die Grundstücke, Konten und weiteren Vermögenswerte im Eigentum der bisherigen fünf Kirchgemeinden gehen per 01.01.2026 in das Eigentum der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» über.

3.  Fonds
Alle bestehenden Fonds der bisherigen fünf Kirchgemeinden bleiben in ihrer Zweckgebundenheit aktiv und werden von der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» verwaltet.

4.  Buchhaltung
Die Buchhaltungen der bisherigen fünf Kirchgemeinden werden per 01.01.2026 zusammengeführt.

VI. Übergangsregelungen

1. Jahresrechnung 2025
Für die Erstellung der Rechnungen des Jahres 2025 der bisherigen fünf christkatholischen Kirchgemeinden Magden-Olsberg, Möhlin, Obermumpf-Wallbach, Rheinfelden-Kaiseraugst und Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen-Zeiningen sind ihre bisherigen Kirchenpflegen zuständig. Die erstellten Jahresrechnungen 2025 werden im Jahr 2026 im ordentlichen Verfahren durch die Finanzkommission der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» geprüft und auf deren Antrag der Kirchgemeindeversammlung der neuen Kirchgemeinde zur Genehmigung vorgelegt.

2. Budget 2026
Die Kirchenpflegen der bisherigen fünf Kirchgemeinden erstellen jeweils ihre Budgets für das Jahr 2026. Die Kirchenpflege der neuen Kirchgemeinde konsolidiert die fünf Budgets zu einem Budget und legt es der Kirchgemeindeversammlung der neuen Kirchgemeinde im Jahr 2026 zur Abstimmung vor.     

3. Steuerfuss 2026
Die aktuell gültigen Steuerfüsse der bisherigen fünf Kirchgemeinden bleiben vorläufig bestehen. Die Steuerfüsse für das Jahr 2026 werden von den Kirchgemeindeversammlungen der bisherigen fünf Kirchgemeinden im Jahr 2025 bestimmt. Die neue Kirchenpflege der neuen Kirchgemeinde «Christkatholische Kirchgemeinde Fricktal» wird nach Konsolidierung der von den Kirchenpflegen der bisherigen fünf Kirchgemeinden für 2026 erstellten Budgets den Steuerfuss für 2027 beraten und der neuen Kirchgemeindeversammlung der neuen Kirchgemeinde zur Abstimmung vorlegen.

4. Verträge und Vereinbarungen
Die Kirchenpflegen der bisherigen fünf Kirchgemeinden prüfen die bestehenden Verträge, Versicherungen und übrigen Vereinbarungen und nehmen in gegenseitiger Absprache allfällige Anpassungen sowie Kündigungen bzw. Weiterführungen vor.

5. Archiv
Die Archive der bisherigen fünf Kirchgemeinden werden zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses abgeschlossen und als getrennte Bestände im Archiv der neuen Kirchgemeinde aufbewahrt.

VII. Vollzug
Die Kirchenpflegen der bisherigen fünf Kirchgemeinden werden mit dem Vollzug des vorliegenden Vertrags auf den 01.01.2026 beauftragt. Sie setzen zu diesem Zweck eine «Umsetzungskommission» ein, die aus den Präsidenten der Kirchenpflegen der fünf Kirchgemeinden sowie aus dem jeweiligen für das Ressort Finanzen verantwortlichen Mitglied der Kirchenpflegen der fünf Kirchgemeinden besteht. Die Umsetzungskommission konstituiert sich selbst.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Verfahren bei Uneinigkeit
Bei Unstimmigkeiten über die Interpretation von Regelungen aus diesem Zusammenschlussvertrag wird für den Zeitraum bis zum 31.12.2025 der Kirchenrat der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Aargau als schiedsrichtende Instanz bestimmt. Vorbehalten bleiben die ordentlichen Rechtsmittel. Ab dem 01.01.2026 sind die Rechtsmittel gemäss Art. 35-36 OS der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Aargau anwendbar.

2. Anzahl Exemplare
Der Vertrag ist achtfach auszufertigen. Je ein Exemplar erhalten:

  • die bisherigen fünf christkatholischen Kirchgemeinden Magden-Olsberg, Möhlin, Obermumpf-Wallbach, Rheinfelden-Kaiseraugst und Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen-Zeiningen als Vertragsparteien,
  • der Kirchenrat der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Aargau zu Handen der Kantonalsynode,
  • der Synodalrat der Christkatholischen Kirche der Schweiz,
  • der Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz.

3. Inkrafttreten
Nach der Zustimmung der Stimmberechtigten aller bisherigen fünf Kirchgemeinden treten die unter Ziffer VI. aufgeführten Übergangsbestimmungen sofort in Kraft. Der Zusammenschlussvertrag in seiner Gesamtheit wird mit der Genehmigung durch die Kantonalsynode der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Aargau sowie der Genehmigung durch Synodalrat und Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz rechtskräftig und tritt auf den 01.01.2026 in Kraft.

Die Vertragsparteien

Kirchgemeinde Magden-Olsberg

Kirchgemeinde Möhlin

Kirchgemeinde Obermumpf-Wallbach

Kirchgemeinde Rheinfelden-Kaiseraugst

Kirchgemeinde Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen-Zeiningen

Genehmigt durch die Stimmberechtigten der christkatholischen Kirchgemeinden Magden-Olsberg, Möhlin, Obermumpf-Wallbach, Rheinfelden-Kaiseraugst und Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen-Zeiningen an der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025.

Genehmigung durch die Kantonalsynode der Christkatholischen Kirche des Kantons Aargau am …

Genehmigung durch den Synodalrat der Christkatholischen Kirche der Schweiz am …