Wiederaufnahme der Gottesdienste ab Pfingsten

Wir sind froh, ab Pfingstsonntag wieder regelmässig Gottesdienste feiern zu können – unter Beachtung der nötigen Schutzmassnahmen. Pfingsten ist das Fest des Heiligen Geistes und wird oft als die Geburtsstunde der Kirche bezeichnet: Jener Tag, an dem die Jüngerinnen und Jünger Jesu öffentlich auftraten und sich in der Kraft des Heiligen Geistes zum auferstandenen Christus bekannten.

Pfingsten – Fest des AufbruchsSakrament - Mysterium

Pfingsten ist der Abschluss der Osterzeit, aber zugleich ein Fest des Anfangens und Aufbrechens: Von Pfingsten an hat sich der Glaube an Jesus Christus ausgebreitet. „Sie hielten an der Lehre der Apostel fest und an der Gemeinschaft, am Brechen des Brotes und an den Gebeten.“ (Apostelgeschichte 2,42) So freuen wir uns, an Pfingsten 2020 den Glauben an das, was die Apostel lehren, wieder gemeinsam zu bekennen, die Gemeinschaft physisch und nicht nur in Gedanken zu erleben, das Brot miteinander zu brechen und miteinander zu beten.

Wenn wir im Gottesdienst miteinander versammelt sind, denken wir auch an alle, die zu Hause bleiben, weil sie besonders infektionsgefährdet sind. In den vergangenen Monaten haben wir gelernt, in Gedanken und Gebet miteinander verbunden zu sein, das werden wir auch weiter pflegen.

Schutzmassnahmen sind nötig

Der Kirchenrat hat ein Schutzkonzept genehmigt, das im Wesentlichen auf das Schutzkonzept der Christkatholischen Kirche der Schweiz und es in wenigen Punkten auf die lokale Situation hin präzisiert.

Man könnte sagen, dass die Kirchgemeinde das alte Amt des Ostiariers wiederbelebt – eine Art Platzanweiser. Diese Person sorgt dafür, dass Sie die Kirche betreten können, ohne die Türklinke berühren zu müssen, dass Sie einen geeigneten Platz mit genügend Abstand zu anderen Kirchenbesucherinnen und -besuchern einnehmen, und dass wir eine Anwesenheitsliste haben, die im (unwahrscheinlichen) Fall einer Ansteckung dabei hilft, die Infektionskette zu unterbrechen. Eine Anmeldung zum Gottesdienst wie in anderen Kirchen ist nicht nötig. Die Anwesenheitsliste wird nach zwei Wochen vernichtet.

Der Kirchenrat hat dem Pfarrer die Verantwortung übertragen, bei der Gottesdienstgestaltung die Vorgaben des Schutzkonzeptes umzusetzen. Der Pfarrer entscheidet auch, ob und in welcher Form Kirchenkaffee stattfindet Auch dafür ist ein Schutzkonzept nötig.An Pfingsten findet noch kein Kirchenkaffee statt, die Auflagen wären zu restriktiv.