Kantonalsynode
Die Kantonalsynode
Oberstes Organ der Landeskirche ist die Synode. Ihr obliegen gem. Organisationsstatut Artikel 10 die folgenden Aufgaben:
- Erlass des Organisationsstatuts und seiner Abänderungen
- Erlass von Verordnungen und Reglementen, die zur Ausführung des Organisationsstatuts notwendig sind
- Beschluss über die Veränderung des Bestandes der bisherigen sowie über die Errichtung neuer Kirchgemeinden
- Wahl der Mitglieder des Synodebüros, des Kirchenrates, der Finanz- und Rekurskommission sowie anderer Kommissionen und deren Präsidenten
- Beschluss über den Geschäftsbericht des Kirchenrates
- Beschluss über die Jahresrechnung und den Voranschlag sowie über die Beiträge der Kirchgemeinden an die Landeskirche
- Verfügung über die Verwendung der Erträgnisse der kirchlichen Fonds und Stiftungen und Beschluss über deren Anlage
- Erlass von Richtlinien, namentlich über die Besoldung der Angestellten der Kirchgemeinden unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Nationalsynode
- Aufsicht über den Vollzug des Organisationsstatuts
- Aufsicht über die Verwaltung der Landeskirche und der einzelnen Kirchgemeinden
- Anordnung von Volksabstimmungen über Synodegeschäfte auf Antrag von 3/4 der anwesenden Synodemitglieder
- Behandlung aller Eingaben
Die vollständige Beschreibung aller Befugnisse der Synode steht im im Organisationsstatut Art. 10-14
Die nächste Session der Kantonalsynode finden sie im Kalender