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Kantonalsynode

Die Kantonalsynode

Oberstes Organ der Landeskirche ist die Synode. Ihr obliegen gem. Organisationsstatut Artikel 10 die folgenden Aufgaben:

  • Erlass des Organisationsstatuts und seiner Abänderungen
  • Erlass von Verordnungen und Reglementen, die zur Ausführung des Organisationsstatuts notwendig sind
  • Beschluss über die Veränderung des Bestandes der bisherigen sowie über die Errichtung neuer Kirchgemeinden
  • Wahl der Mitglieder des Synodebüros, des Kirchenrates, der Finanz- und Rekurskommission sowie anderer Kommissionen und deren Präsidenten
  • Beschluss über den Geschäftsbericht des Kirchenrates
  • Beschluss über die Jahresrechnung und den Voranschlag sowie über die Beiträge der Kirchgemeinden an die Landeskirche
  • Verfügung über die Verwendung der Erträgnisse der kirchlichen Fonds und Stiftungen und Beschluss über deren Anlage
  • Erlass von Richtlinien, namentlich über die Besoldung der Angestellten der Kirchgemeinden unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Nationalsynode
  • Aufsicht über den Vollzug des Organisationsstatuts
  • Aufsicht über die Verwaltung der Landeskirche und der einzelnen Kirchgemeinden
  • Anordnung von Volksabstimmungen über Synodegeschäfte auf Antrag von 3/4 der anwesenden Synodemitglieder
  • Behandlung aller Eingaben

Die vollständige Beschreibung aller Befugnisse der Synode steht im im Organisationsstatut Art. 10-14

Die nächste Session der Kantonalsynode finden sie im Kalender