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Kirchgemeinden

Die Aargauer Kirchgemeinden

Die Organe der Kirchgemeinden bestehen gem. Organisationsstatut (Abschnitt III) aus:

  1. der Kirchgemeindeversammlung
  2. der Kirchenpflege
  3. der Finanzkommission
  4. den Stimmenzählern
  5. dem Wahlbüro

Die Kirchgemeindeversammlung setzt sich aus den anwesenden stimmberechtigten Gemeindegliedern zusammen. Sie ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Ihr obliegen insbesondere die folgendenAufgaben:

  1. Bestimmung der Anzahl der Mitglieder der Kirchenpflege
  2. Beschluss über die Jahresrechnung und den Voranschlag sowie Festsetzung des Steuerfusses
  3. Festsetzung der Besoldung der Pfarrer sowie der übrigen Angestellten der Kirchgemeinde gemäss den Beschlüssen und Richtlinien der Kantonalsynode
  4. Ersatzwahlen gemäss Art. 6, Abs. 2
  5. Beschluss über Verträge zur Zusammenarbeit mit andern Kirchgemeinden

Die vollständige Beschreibung aller Kirchgemeindeorgane steht im Organisationsstatut, Abschnitt III

Umschreibung der Kirchgemeinden gemäss Anhang III Organisationsstatut

Fricktal

Gemeindeverband Fricktal

Magden-Olsberg

Möhlin

Obermumpf-Wallbach

Rheinfelden-Kaiseraugst

Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen

Übrige Kirchgemeinden im Aargau

Baden-Brugg-Wettingen

Zofingen