Kirchgemeinden
Die Aargauer Kirchgemeinden
Die Organe der Kirchgemeinden bestehen gem. Organisationsstatut (Abschnitt III) aus:
- der Kirchgemeindeversammlung
- der Kirchenpflege
- der Finanzkommission
- den Stimmenzählern
- dem Wahlbüro
Die Kirchgemeindeversammlung setzt sich aus den anwesenden stimmberechtigten Gemeindegliedern zusammen. Sie ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Ihr obliegen insbesondere die folgendenAufgaben:
- Bestimmung der Anzahl der Mitglieder der Kirchenpflege
- Beschluss über die Jahresrechnung und den Voranschlag sowie Festsetzung des Steuerfusses
- Festsetzung der Besoldung der Pfarrer sowie der übrigen Angestellten der Kirchgemeinde gemäss den Beschlüssen und Richtlinien der Kantonalsynode
- Ersatzwahlen gemäss Art. 6, Abs. 2
- Beschluss über Verträge zur Zusammenarbeit mit andern Kirchgemeinden
Die vollständige Beschreibung aller Kirchgemeindeorgane steht im Organisationsstatut, Abschnitt III
Umschreibung der Kirchgemeinden gemäss Anhang III Organisationsstatut
Fricktal
Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen
Übrige Kirchgemeinden im Aargau