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Der Grosse Rat des Kantons Bern nimmt Bericht der Landeskirche an

Grosser Rat Bern Bild Christoph Schuler

Am zweiten Sitzungstag der Herbstsession, am Dienstag, 3. September 2024, hat sich der Grosse Rat mit den Berichten der drei Landeskirchen zu den Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse für die Jahre 2020- 2021 befasst.

Als drittes Traktandum in der Sache wurde auch der Bericht der «Christkatholischen Landeskirche des Kantons Bern. Mitten in der Stadt – nahe bei den Menschen» mit 148 Ja, 5 Nein und einer Enthaltung angenommen. Dem kantonalen Parlament gehören 160 Räte an. Alle Fraktionen hatten sich vor der Abstimmung wohlwollend geäussert und die gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Kirchen gewürdigt. So wurde auch der Kantonsbeitrag an die Landeskirchen für diese Leistungen als Objektkredit für die Jahre 2026-2031 klar angenommen. Mit diesem Beitrag werden hauptsächlich Löhne von Pfarrpersonen finanziert. Daher wird der Beitrag auch an die Teuerung angepasst, wie es etwa für das Staatspersonal der Fall ist.

Die christkatholische Landeskirche des Kantons Bern wird in dieser zweiten Periode nach dem Landeskirchengesetz von 2020, das die Pfarrpersonen vom Kanton an die Landeskirchen übertragen hatte, über mehr Mittel verfügen. Dies erlaubt, den Pfarrstellenetat nach dem leichten Wachstum der Mitglieder nach oben anzupassen sowie Lernvikare und Lernvikarinnen auch in Zukunft zu finanzieren. Gegenwärtig mussten die Kirchgemeinden dafür aufkommen. Der Landeskirchenrat wird sich an seiner Jahresversammlung 2025 mit dem Thema befassen.

Die Landeskirche dankt allen, welche in den Kirchgemeinden und auf kantonaler Ebene durch ihren grossen Einsatz beim Verfassen des Berichtes zum Erfolg beigetragen haben. Auch dies stand im Zeichen einer Kultur der Freiwilligenarbeit. Diese wird auch in Zukunft für die Kirchen unverzichtbar bleiben, damit sie ihren Beitrag für eine lebenswerte Gesellschaft uneigennützig leisten können.

Pfarrer Christoph Schuler, Präsident