In St-Imier das Verhältnis Kirche-Staat erläutert
Nach einer stimmigen Eucharistiefeier in der Eglise Saint Paul, der Pfarrer Nassouh Toutoungi vorstand, folgten die fünfzehn Anwesenden gespannt des Ausführungen von David Leutwyler, seit Anfang 2020 der Beauftragte für kirchliche und religiöse Angelegenheiten, zum Thema „Entwicklung der kantonalen Religionspolitik“. Er überbrachte zuerst die Grüsse von Regierungsrätin Evi Allemann, in deren Direktion des Innern und der Justiz auch die drei Landeskirchen angesiedelt sind. Leutwyler informierte über die neue Religionslandkarte des Kantons Bern und über die vom Grossen Rat geforderte Charta der Religionen, die in Bearbeitung sei. Eine allgemeine Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften stehe zurzeit nicht in Diskussion, dafür aber die punktuelle Zusammenarbeit etwa in der Spital- oder Gefängnisseelsorge. An den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an. Anschliessend folgten Grussworte von Gästen. Der bischöfliche Vikar, Pfarrer Daniel Konrad, überbrachte die Grüsse von Bischof und Synodalrat. Die neue Präsidentin des Kirchgemeindeverbandes des Kantons Bern, Esther Richard, fand lobende Worte für das grosse Engagement der christkatholischen Landeskirche.
Alle Anträge genehmigt
In der anschliessenden ordentlichen Jahresversammlung standen die üblichen Traktanden zur Diskussion. Nach der Genehmigung des Protokolls von 2021 und des Jahresberichtes des Präsidenten für das Jahr 2021 wurde die Rechnung mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 530 gutgeheissen. Da die Mittel des Kantons für die Pfarrstellenbesoldung ab dem kommenden Jahr nicht mehr ausreichen werden, wurde der Erhöhung des Gemeindebeitrages von Fr. 120 auf Fr. 140 pro beanspruchtes Stellenprozent, zur Zeit mit einem Lernvikariat insgesamt 290%, und dem Budget 2022 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1‘730 bei einem Aufwand von Fr. 750‘930 und einem Ertrag von Fr. 752‘660 zugestimmt. Von der Kündigung der „Vereinbarung betreffend den Betrieb von kirchlichen Bibliotheken für den konfessionellen Unterricht in Bern und Thun“ durch die römisch-katholische Landeskirche wurde Kenntnis genommen. Auch unsere Landeskirche wird sich nun zurückziehen. Mehr zu reden gab die Kündigung des Staatsvertrages von 1989 mit den drei Landeskirchen betreffend der „Kirchlichen Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen“ (KKF/OCA) per Ende 2022. Der Landeskirchenrat beschloss, das Angebot des Regierungsrates anzunehmen, die Flüchtlingsarbeit zusammen mit den anderen Landeskirchen mit einem Leistungsvertrag mit dem Kanton weiter zu führen. Die nächste ordentliche Versammlung findet am Samstag, 18. Februar 2022, in Bern statt.
Gemäss Artikel 25 der kantonalen kirchlichen Verfassung von 2020 kann gegen die gefassten Beschlüsse innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung von 50 stimmberechtigen Mitgliedern der Landeskirche oder von einem Kirchgemeinderat beim Präsidium das Referendum ergriffen werden.
Pfarrer Christoph Schuler, Präsident