Kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen KKF neu mit Leistungsvertrag

Als in den 1980er Jahren der Flüchtlingsstrom in die Schweiz anschwoll, haben sich die drei Landeskirchen des Kantons Bern auf Anfrage des Regierungsrates „bereit erklärt, sich zur Unterstützung von Staat und Gemeinden vermehrt bei der Betreuung der Asylbewerber mit Hilfe von Freiwilligen zu engagieren“, wie man dem Staatsvertrag vom 23. Mai 1989 entnehmen kann. Damals wurden in den vier Landesteilen des Kantons je eine kirchliche Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen geschaffen, welche heute in der KKF an der Effingerstrasse 55 in Bern zusammengefasst sind. Der christkatholischen Landeskirche wurde in der Aufsichtskommission ein Sitz eingeräumt, der aktuell von Pfarrer Christoph Schuler, Präsident des Landeskirchenrates eingenommen wird. Per Ende 2022 hat nun der Regierungsrat den Staatsvertrag gekündigt, jedoch seine Bereitschaft erklärt, den staatlichen Beitrag an die Arbeit der KKF im gleichen Umfang wie bisher weiter zu führen. Nach erfolgreichen Verhandlungen konnte nun im August 2022 zwischen dem Kanton Bern, Gesundheits-, Sozial- und Integration, Amt für Integration und Soziales und den drei Landeskirchen ein Leistungsvertrag für die Jahre 2023 – 2026 für gemeinsam anzugehende Aufgaben im Asyl- und Flüchtlingsbereich unterzeichnet werden. Die KKF wurde dazu in eine einfache Gesellschaft der drei Landeskirchen überführt. Der Vertrag hält fest, dass „die Landeskirchen im gesamtgesellschaftlichen Interesse zur solidarischen Gemeinschaft, zur Vermittlung grundlegender Werte, zum Frieden unter den Religionen, zur religiösen Bildung und zur Kulturpflege beitragen“ und dass auf dieser Grundlage Kanton und Kirchen partnerschaftlich zusammenarbeiten und sich gegenseitig ergänzen können. Da sich die Zusammenarbeit bewährt hat, „wollen die Parteien diese nach zeitgemässen Grundsätzen und Regeln, aber im gleichen Geist“ weiter führen. Mehr Informationen zur KKF finden Sie hier https://www.kkf-oca.ch/