Neue Minimalstandards für eine kirchlich getragene Sozialberatung veröffentlicht
Die «Interkonfessionelle Arbeitsgruppe Sozialhilfe – Landeskirchen und jüdische Gemeinden Kanton Bern» IKAS, veröffentlicht kurz vor Weihnachten 2024 neue Minimalstandards, welche in der Sozialberatung der Kirchen gelten.
Diese Minimalstandards liegen nun als Flyer oder im .pdf Format für die in der Diakonie tätigen vor.
Die Diakonie ist ein Grundvollzug kirchlicher Praxis, d. h. sie gehört zum Wesen von Kirche. Sie ist allerdings kein rein binnenkirchliches Geschehen, sondern konkretisiert sich auch als Soziale Arbeit im Kontext einer politischen, urbanen oder ländlichen Gemeinde mit variierenden sozialen Problemlagen und Herausforderungen.
Die Zeiten, in denen die Kirche alleinige Anbieterin sozialer Dienstleistungen war, gehören zwar der Vergangenheit an, unter den vorherrschenden gesellschaftlichen Bedingungen leistet die kirchliche Soziale Arbeit aber nach wie vor einen substantiellen Beitrag zur Armutslinderung in der Schweiz. Die materielle Existenzsicherung ist durch Rentenwesen, Versicherungen und Sozialhilfe gut ausgebaut.
Wegen komplexer Zuständigkeiten und hohen Zugangsschwellen entstehen aber Lücken im Netz der sozialen Sicherheit. Zudem wird häufig einseitig auf monetäre Existenzsicherung gesetzt, wodurch die persönliche Sozialhilfe vernachlässigt wird. Auch sind die Integrationshilfen ungenügend und der Zugang zur Sozialhilfe kompliziert ausgestaltet.
Viele Menschen in prekären Lebensumständen wenden sich daher an die kirchlichen Sozialberatungsstellen. Die Spannbreite der in den Beratungen besprochenen Themen reichen von Erwerbsarmut über Langzeitarbeitslosigkeit, Sucht, psychische Erkrankungen, Erziehungsfragen und Beziehungsproblemen in Familien bis hin zu Wohnungslosigkeit.
Unter der Leitung von Mathias Arbogast, Leiter Fachstelle Sozialarbeit der römisch-katholischen Kirche Bern, wurde in den letzten drei Jahren dieser Leitfaden für eine kirchlich getragene Sozialberatung erarbeitet, der allen Pfarrämtern und in der Diakonie tätigen Personen im Kanton Bern empfohlen sei.
Das Dokument findet sich hier zum Download
Raphael Zuberbühler
christkatholischer Delegierter in der Arbeitsgruppe der IKAS