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Verfassungsentwurf verabschiedet

Stpup

In die Versammlung stimmte der von Pfarrerin Anna Maria Kaufmann gefeierte Gottesdienst in der Krypta der Kirche St. Peter und Paul bestens ein, welcher vom neuen Berner Organisten Walter Dolak musikalisch stimmig umrahmt wurde. Im Gegensatz zu den Vorjahren entfiel der Gastvortrag, damit ausreichend Zeit blieb, um untereinander und mit Bischof Harald Rein die neue Verfassung zu diskutieren. Seit der letzten Verfassungsrevision von 2007/2008 ist zwar erst ein Jahrzehnt vergangen, doch die äusseren Umstände haben sich geändert. Am 21. März 2018 hatte der Grosse Rat des Kantons Bern ein neues Landeskirchengesetz verabschiedet, das das bernische Kirchengesetz vom 6. Mai 1945 per 1. Januar 2020 ablösen wird. Die Kerninhalte des Landeskirchengesetzes sind ein neues Finanzierungsmodell für die Landeskirchen und die Übergabe der Dienstverhältnisse der evangelisch-reformierten, römisch-katholischen und christkatholischen Pfarrpersonen in die Verantwortung der Landeskirchen. Daher muss auch die christkatholische Landeskirche ihre Rechtstexte der neuen Situation anpassen.

Entwurf nach Detailberatung verabschiedet

Die Christkatholische Kommission hatte sich an einer ausserordentlichen Sitzung bereits am 13. Mai 2017 mit der Verfassungsrevision befasst und wichtige Grundsatzentscheide im Rahmen der rechtlichen Anpassungen gefällt. Diese sind in den Verfassungsentwurf eingeflossen, welcher vom 21. März bis 20. Juni 2018 einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen worden ist, in dem sich auch Bischof und Synodalrat der Christkatholischen Kirche der Schweiz geäussert haben. Anschliessend wurden auch die Anliegen des Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern eingearbeitet. Der nun vorliegende Entwurf wurde am 10. November 2018 einer eingehenden Detailberatung unterzogen und anschliessend verabschiedet. Die vier bernischen Kirchgemeindeversammlungen haben der neuen Verfassung innert Jahresfrist zuzustimmen, damit sie per 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. Die Versammlung beauftragte zudem den Kommissionsausschuss bis zur nächsten ordentlichen Versammlung ein Dienstreglement für die Geistlichen zu verfassen.

Weitere Geschäfte speditiv behandelt

Die Versammlung nahm auch Kenntnis vom Jahresbericht des Präsidenten, welcher die Vernetzung der Landeskirchen mit kirchlichen und staatlichen Partnern aufzeigt. Sie nahm die Berichte der Delegierten in Vereinigungen und Arbeitsgruppen entgegen, in denen die Landeskirche vertreten ist sowie der vier Kirchgemeinden und dem Institut für christkatholische Theologie an der Theologischen Fakultät der Universität Bern. Sie genehmigte die Jahresrechnung mit einem Defizit von Fr. 367.40 und das Budget mit einem Defizit von Fr. 3‘365.-. Sie beschäftigte sich zudem mit einem Antrag von Bischof und Synodalrat, der die Übernahme des jährlichen nun aufgekündigten Staatsbeitrages von Fr. 10‘000.- an die Bischofsbesoldung per 1. Januar 2020 durch die Landeskirche verlangte. Ein entsprechender Beschluss konnte noch nicht gefasst werden. Sie liess sich ferner informieren über die Entwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat. Auch das Grusswort des Präsidenten des Kirchgemeindeverbandes des Kantons Bern, Hansruedi Spichiger, war diesem Thema gewidmet.

Unter dem Traktandum Wahlen und Nominationen wurde Peter Hagemann, Steffisburg, für den Rest der Amtsdauer 2016-2019 als zweiter Revisor gewählt. Er ersetzt René Müller, Thun, dessen Einsatz verdankt worden ist. Zu Handen des Regierungsrates nominierte die Versammlung Pfarrerin Liza Zellmeyer, Biel und Jürg Hagmann, Baden, als Vertreter der Landeskirche in der christkatholischen Prüfungskommission für eine vierjährige Amtszeit ab 2019. Beatrice Amrhein, Bern, stellte sich nicht mehr zur Wiederwahl, da sie im Vorstand des Kirchgemeindeverbandes des Kantons Bern unsere Landeskirche vertreten soll. Sie wurde zu Handen der Mitgliederversammlung vom Mai 2019 dafür nominiert. Bruno Worni, Bern, der über acht Jahre die christkatholische Vertretung im Vorstand wahrgenommen hatte, wurde mit grossem Dank verabschiedet.

Nächstes Jahr in Thun

Die nächstjährige Jahresversammlung findet am Samstag, 16. November 2019 in Thun statt.

Gemäss Art. 21 der kantonalen Kirchenverfassung von 2007 kann gegen die Beschlüsse der Kommission vom Kirchgemeinderat einer Kirchgemeinde oder von 50 stimmberechtigten Mitgliedern der Landeskirche innert 30 Tagen nach Veröffentlichung beim Kommissionsausschuss das Referendum eingereicht werden.

Pfarrer Christoph Schuler, Präsident