Zeit für Veränderungen
Am Sonntag, 23. Juni 2024 nach dem Gottesdienst ist Kirchgemeindeversammlung. Pro Jahr finden zwei Kirchgemeindeversammlungen statt, diejenige für Jahresbericht und Rechnungsablage im Juni, eine zweite für das Budget im November. So weit, so unspektakulär. Diesmal allerdings stehen Neuwahlen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 an, und die Wahlen für den Kirchenrat sind ein Problem: Wir haben nicht genügend Kandidierende.
Verkleinerung des Kirchenrates
Zur Zeit besteht der Kirchenrat aus fünf Personen (plus Pfarrer mit beratender Stimme). Wählbar sind Christkatholikinnen und Christkatholiken aus dem Kanton Luzern, Mindestalter 18 Jahre. Da nicht genügend Kandidierende gefunden wurden, schlägt der Kirchenrat vor, das Gremium auf drei Personen zu verkleinern. Als Landeskirche müssen wir uns an die gesetzlichen Vorgaben des Kantons Luzern halten: Drei Personen ist die Mindestgrösse für den Kirchenrat. Wir müssen auch zwingend eine feste Zahl in die Gemeindeordnung schreiben, «drei bis fünf Mitglieder» würde vom Kanton nicht akzeptiert. Und schliesslich müssen wir am 23. Juni zwei Kirchgemeindeversammlungen durchführen: Zuerst eine ausserordentliche, an der wir die Gemeindeordnung anpassen. Diese muss geschlossen werden, damit die Änderungen in Kraft treten. Erst danach können wir an der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung die Wahlen nach den neuen Regeln durchführen.
Kommission Gemeindeleben
Um den verkleinerten Kirchenrat zu entlasten und zusätzliche Menschen und Meinungen einbinden zu können, hat der Kirchenrat beschlossen, eine «Kommission Gemeindeleben» einzurichten. Diese kümmert sich um die Organisation von Anlässen, zum Beispiel Waldgottesdienst, Diasporagottesdienste, Apéros, und 2025 auch um das christkatholische Projekt bei der «Langen Nacht der Kirchen». Selbstverständlich kann und soll die Kommission auch eigene Ideen entwickeln. Zur Zeit ist angedacht, dass sich die Kommission etwa zweimal jährlich physisch trifft und sonst per Zoom und E-Mail zusammenarbeitet. Sie bekommt vom Kirchenrat einen Betragaus dem Budgetposten «Gemeindeveranstaltungen» zugewiesen, mit dem sie selbständig arbeiten kann. Der Pfarrer gehört der Kommission Gemeindeleben an, das Sekretariat bietet Unterstützung in administrativen Aufgaben.
Vorteile dieses Weges
Eine solche Kommission hat eine Reihe von Vorteilen:
- Es gibt keine Vorschriften, wie gross die Kommission sein muss. Ob drei oder sieben Mitglieder: Alles geht.
- Auch Christkatholikinnen und Christkatholiken aus den Diasporakantonen können mitmachen. Ja, sogar anderskonfessionelle Menschen, die der christkatholischen Kirche verbunden sind, könnten in die Kommission berufen werden.
- Es gibt Menschen, denen Behördentätigkeit im Kirchenrat nicht so liegt, die sich aber gerne praktisch in der Gemeinde betätigen wollen. Die Kommission bietet ihnen ein Tätigkeitsfeld für ihr Engagement
- Auf diese Weise kommen mehr gute Ideen für ein lebendiges und vielseitiges Gemeindeleben zusammen.
Kirchenrat und Pfarrer sind überzeugt, dass die Verkleinerung des Kirchenrates und die Einrichtung einer Kommission Gemeindeleben in der gegenwärtigen Situation die bestmögliche Lösung ist. Sie hoffen, dass sich einige Christkatholikinnen und Christkatholiken für die Kommission zur Verfügung stellen – vor allem, aber keineswegs ausschliesslich, aus der Diaspora. Vielleicht sogar Sie? Melden Sie sich gerne: 041 410 33 00 oder luzern@christkatholisch.ch.