Organisation

Bischofsamt

Bischofsamt

«Nulla ecclesia sine episcopo, nullus episcopus sine ecclesia» (keine Kirche ohne Bischof, kein Bischof ohne Kirche) ist ein zentraler und...
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Nationalsynode

Nationalsynode

Die Nationalsynode berät und entscheidet zusammen mit dem Bischof über wesentliche Fragen des kirchlichen Lebens. Ihr unterliegt die, ebenfalls gemeinsam...
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Synodalrat

Synodalrat

Der Synodalrat ist das ausführende Gremium der Synode. Er wird von der Synode gewählt und setzt sich aus sechs Laien...
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Fachstellen

Fachstellen

Die Fachstelle der Bildung und das Medienkomittees übernehmen innerhalb der Organisation eine Stabsfunktion. Sie nehmen bistumsweite Aufgaben wahr, definieren spezifische...
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Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Alle relevanten rechtlichen Dokumente finden Sie in unserer digitalen Bibliothek bzw. unter "Dokumente". Direkte Links [ddownload_list categories="bistum-organisation-rechtliche-grundlagen" order="ASC" limit="50"]  
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Das Wichtigste in Kürze

 

Leitung der Kirche

Die Leitung der Kirche obliegt dem Bischof, der Nationalsynode und dem Synodalrat gemeinsam. Der Synodalrat ist zugleich ausführendes Organ der Nationalsynode (vgl. Art. 3 der Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz).

Die Nationalsynode

Gemäss unserer Verfassung setzt sich die Nationalsynode aus allen Geistlichen und aus Laiendelegierten aller Kirchgemeinden zusammen, wobei die Laien in der Mehrzahl sind. Sie trifft sich einmal jährlich zu ihrer ordentlichen Session, normalerweise in der Woche nach Pfingsten.

Das Bischofsamt

Das Bischofsamt wird gemäss der Verfassung von der Synode aus den Mitgliedern der Geistlichkeit der Christkatholischen Kirche der Schweiz besetzt. Der Bischöfin bzw. dem Bischof vorbehalten ist insbesondere die Weihe von Priesterinnen und Priestern wie auch Diakoninnen und Diakonen, sowie die Teilnahme an der Weihe von BischöfInnen anderer Ortskirchen, mit denen Kirchengemeinschaft besteht. Weiter obliegt ihm bzw. ihr, in Zusammenarbeit mit dem Klerus, die Sorge für das Bleiben der Kirche in der Überlieferung des Glaubens und für die Einheit des Bistums in Verkündigung, Liturgie und Spendung der Sakramente.

Der Synodalrat

Der Synodalrat ist das ausführende Gremium der Nationalsynode. Er wird von der Synode gewählt und setzt sich aus sechs Laien und vier Geistlichen zusammen, wobei ein Laie den Vorsitz hat. Der Bischof ist von Amts wegen an den Sitzungen dabei. Zwischen den Synode-Sessionen führt der Synodalrat gemeinsam mit dem Bischof die laufenden Geschäfte des Bistums. Er trifft sich monatlich.

Rechtliche Grundlagen

Hier finden Sie die wesentlichen rechtlichen Grundlagen, Richtlinien und Empfehlungen, welche die Nationalsynode der Christkatholischen Kirche der Schweiz oder Bischof und Synodalrat, je nach Zuständigkeit, erlassen haben.