Geld verteilt – oder nicht

Bei schönstem Frühlingswetter begann morgens um 9 Uhr die Kantonalsynode 2019 mit der traditionellen Morgenandacht in der Klosterkirche Wettingen. Kirchgemeindepräsident Hansjörg Frank begrüsste in der Kirche alle Anwesenden mit zwei «legendären» Geschichten aus der Wettinger Klosterüberlieferung und wünschte ein gutes Gelingen der Session.  Mit 27 anwesenden Delegierten war die Sy­node um eine Stimme über den statutarisch geforderten 2/3 aller Mitglieder beschlussfähig. Um 10 Uhr wurde die Session in der Löwenscheune der Kantonsschule Wettingen unter dem Vorsitz der Synodepräsidentin Renate Freiermuth mit der Begrüssung der Delegierten eröffnet. Manuela Petraglio überbrachte im Namen des anwesenden Bischofs Harald Rein die Grüsse des Synodalrats. Als einziger Gast war Robert Amstutz, Vertreter der Anglikanischen Kirche im Kanton Aargau, anwesend. Die Vertreter der beiden anderen Landeskirchen waren entschuldigt. 

Anlässlich der 144. Session der aargauischen Kantonalsynode vom 30. März 2019 in Wettingen wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Die Versammlung stimmt dem Protokoll der Kantonalsynode 2018 und dem Geschäftsbericht 2018/2019 des Kirchenrates einstimmig zu.
  • Folgende vier Subventionsgesuche der Kirchgemeinde Möhlin – sie entsprechen alle den Anforderungen der Richtlinie zur Ausrichtung von Subventionen – wurden (fast) einstimmig genehmigt:
    1. Wasserzuleitung (3488.70)
    2. Erneuerung Jugendraum im Kirchgemeindehaus (14’000)
    3. Neue Steuerzentrale für Läutwerk in der Kirche (3098.50)
    4. Neue Telefonanlage im Kirchgemeindehaus und Büro (5025.75)
  • Folgende Richtlinien wurden angepasst und ihre Gültigkeitsverlängerung mit grossem Mehr beschlossen:
    1. Richtlinien zur Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Jugendarbeit
    2. Richtlinien zur Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Pensionskasse
    3. Richtlinien zur Ausrichtung von Subventionen (unverändert)
    4. Richtlinien zum Bezug der Beiträge von den Kirchgemeinden
  • Die Richtlinien zum Verteilen der Quellensteuer an die Kirchgemeinden wurden nach längerer Diskussion zurückgewiesen; der Kirchenrat wird beauftragt, die Verteilung bis zur nächsten Synodesession zu überprüfen und Vorschläge zu machen.
  • Der Antrag für die digitale Publikation der Synodeprotokolle wurde mit grossem Mehr angenommen (die Bekanntgabe erfolgt im «Christkatholisch»); Delegierte, die noch eine analoge Zustellung wünschen, können diese beanspruchen.
  • Aufgrund Mehreinnahmen, der Auflösung einer Rückstellung und Minderaufwänden schliesst die geprüfte Jahresrechnung 2018 mit einem Überschuss von Fr. 22’920.15 ab. Budgetiert war ein Verlust von Fr. 3’500.00.
  • Das Budget 2019 wurde mit einem Verlust von 3’173 Fr. veranschlagt. Dies resultiert aus Mindererträgen durch sinkende Beiträge der Kirchgemeinden und auf der Ausgabenseite verzeichnen wir höhere Aufwände, vor allem in den Bereichen PK-Prämienbeiträge und Gemeindebetreuungen. Die Jahresabrechnung 2018 und das Budget 2019 wurden durch die Versammlung einstimmig genehmigt. 
  • Die Finanzpläne wurden informell zur Kenntnis genommen.

Die Präsentation und fachkundige Erledigung der Finanzen durch das neue Kirchenratsmitglied Maria Kym wurde von der Versammlung mit grossem Applaus verdankt. Diese Beschlüsse können innerhalb von 20 Tagen (ab Datum Publikation) bei der Rekurskommission angefochten werden.

Unter Varia berichtete sodann der Präsident des Kirchenrates Ernst Blust über die vom Kirchenrat im Februar beschlossene und geplante Sachwalterschaft für die Gemeinde Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen, die ihre Ämter nicht mehr besetzen kann (vgl. Christkatholisch Nr.5/2019, S.6). Ernst Blust fungiert seit anfangs März als Sachwalter. Die Rekursfrist läuft am 8. April 2019 ab. Ziel ist es, mit Hilfe einer «Spurgruppe», moderiert von Pfarrer Michael Bangert (Basel), die Kirchgemeinde wieder in eine zukunftsfähige Lage zu versetzen und ihr eine funktionsfähige Kirchenpflege zur Wahl vorzuschlagen.

Jürg Hagmann, Vize-Präsident des Kirchenrates, informierte über die Anpassungen des Organisationsstatuts der Landeskirche, Teil III, Umschreibung der Kirchgemeinden aufgrund der drei Gemeindefusionen, die seit 2011 stattgefunden haben. Das neue Statut kann auf der entsprechenden Internet-Seite der Landeskirche Kanton Aargau heruntergeladen werden.

Bischof Harald Rein informierte kurz über die bevorstehenden Änderungen bei der Zulassung von «Quereinsteigern» ins christkatholische Pfarramt aufgrund der Entflechtung von Kirche und Staat im Kanton Bern. Dieses Geschäft wird an der Nationalsynode 2019 in Genf traktandiert.

Die nächste Session der Kantonal­synode findet am 4. April 2020 in der Kirchgemeinde Magden-Olsberg statt.

Jürg Hagmann, Vize-Präsident Kirchenrat