Bern – 30.05.2018. Am 1./2. Juni 2018 tagt die Nationalsynode der Christkatholischen Kirche in Basel. Die Christkatholische Kirche kann dabei ein besonderes Jubiläum feiern: die 150ste Session ihrer Nationalsynode (inkl. ausserordentliche Sessionen). Die erste Session 1875 nahm die bischöflich-synodale Verfassung für das entstehende Nationalbistum an. Dies bedeutete, dass die Leitung des Bistums dem Bischof und dem Synodalrat zusammen mit der Nationalsynode oblag. Der Aufbau der Kirche lehnte sich in vieler Hinsicht an das Vorbild der staatlichen Einrichtungen der Schweiz an und weniger dem katholischen Kirchenrecht.
Der Eröffnungsgottesdienst der diesjährigen Session beginnt um 10 Uhr in der Predigerkirche in Basel. Er wird gefolgt vom Bischöflichen Tätigkeitsbericht.
Nach dem Mittagessen im Bildungszentrum 21 wird die Synode dort mit einer einstündigen Podiumsdiskussion zum Thema „Brücken bauen – in der Gesellschaft, im Alltag und in Glaubensfragen“weitergeführt. Daran teilnehmen werden Christkatholiken, die in verschiedenen Funktionen in der Öffentlichkeit stehen. Darunter Charles Beer, Alt-Regierungsrat des Kantons Genf und Präsident von Pro Helvetia; Catherine Laubscher Paratte, Rechtsanwältin, Vorstandsmitglied der UNIA des Kantons Neuenburg und Vertreterin der UNIA im Rat der SUVA, sowie Bundesanwalt Michael Lauber (Interview eingespielt).
Im Verlauf der Synode ist auch eine Zukunftswerkstatt über die Aufgabe und Bedeutung der Christkatholischen Kirche heute geplant, die für alle Anwesenden offen ist.
Am Freitagnachmittag und am Samstag sind gefüllt mit den üblichen geschäftlichen Traktanden und den Jahresberichten der verschiedenen Kommissionen und Institutionen. In diesem Jahr stehen dabei auch aussergewöhnlich viele Rechtstexte auf der Traktandenliste. So soll in der Verfassung eine allgemeine Beschwerdeinstanz geschaffen werden, bei der nicht nur gegen Entscheide von Bischof und Synodalrat rekuriert werden kann, sondern auch gegen Entscheide von Landeskirchen und anderen Kirchenorganen. Dies wurde nötig durch das neue Landeskirchengesetz im Kanton Bern, das es den Landeskirchen frei stellt neu eigene kirchliche Beschwerdeinstanzen zu schaffen. Bei der Revision der Finanzordnung geht es primär um Anpassungen von Änderungen, die bereits in anderen Zusammenhängen erfolgt sind, die aber in der Finanzordnung noch nicht berücksichtigt worden sind. Auch die Totalrevision der Statuten des Kinder- und Jugendhilfswerkes wurde nötig, weil es veraltet und nicht mehr den heutigen Verhältnissen angepasst ist.
Maja Weyermann
Informationsbeauftragte der Christkatholischen Kirche der Schweiz
Die Verhandlungen sind öffentlich und die Medien werden herzlich zur Berichterstattung eingeladen. Zeitplan und Traktandenliste liegen bei.
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Christkatholische Kirche der Schweiz
Eglise catholique-chrétienne de la Suisse
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Medienmitteilung