Aus dem Synodalrat

An seiner Sitzung vom 31. August 2018 hat sich der Synodalrat mit den folgenden Geschäften befasst:

  • Festsetzung des Datums für die nächste Tagung für Präsidien und Finanzverantwortliche der Kirchgemeinden: Samstag, 26. Januar 2019.
  • Genehmigung des revidierten Statuts von «Partner sein», welches der Nationalsynode an der ordentlichen Session von 2019 zur Genehmigung vorgelegt wird.
  • Genehmigung der revidierten Gemeindeordnung der Kirchgemeinde Baselland und des Fusionsvertrags der Kirchgemeinden Aarau und Zofingen. In diesem Zusammenhang legt der Synodalrat Wert darauf, dass Gemeindeordnungen und ähnliche Rechtstexte dem Synodalrat vorgelegt werden, bevor sie von den zuständigen Kirchgemeinden abschliessend genehmigt werden. So soll verhindert werden, dass solche Texte ein weiteres Mal in der Kirchgemeinde zur Genehmigung vorgelegt werden, beispielsweise dann, wenn der Synodalrat Änderungen wegen Unvereinbarkeit mit der Kirchenverfassung verlangen muss.

Zürich, 31. August 2018

Im Namen des Synodalrats:

Pfr. Rolf Reimann, Sekretär