Blick über die Schultern der Synodalräte

An ihrer diesjährigen Klausurtagung vom 28. und 29. September befassten sich Bischof und Synodalrat (Kirchenleitung) eingehend mit Themen, die vertiefte Überlegungen verlangen.

Vernehmlassungen, Stellungnahmen

Die kommende Volksabstimmung zum Gesichtsverhüllungsverbot bzw. zum Gegenvorschlag des Bundesrates, gab Anlass, sich die Praxis unserer Kirchenleitung in Bezug auf Vernehmlassungen und Stellungnahmen zu politischen Fragen und zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse im Allgemeinen  zu vergegenwärtigen und hier kurz darzustellen. 

Vernehmlassungsverfahren auf Bundesebene sind bekanntlich sehr zahlreich. Unsere Kirchenleitung beschränkt sich auf Beteiligung an Vernehmlassungsverfahren, die sie für besonders relevant hält, unter dem Aspekt des christlichen Glaubens oder der christlichen Ethik oder in sehr seltenen Fällen unter dem Aspekt der Existenz der Christkatholischen Kirche. In vielen Fällen werden Stellungnahmen des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und/oder der (römisch-katholischen) Schweizer Bischofskonferenz bzw. ihrer Fachstellen übernommen, oder die drei Kirchen erarbeiten gemeinsam Verlautbarungen wie im Falle von Flüchtlings- oder Menschenrechtsfragen. Einzelne Stellungnahmen lässt die Kirchenleitung vorbereiten durch Personen in der eigenen Kirche, welche über die nötige Fachkompetenz verfügen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine Institution wie etwa «Partner sein» in eigener Kompetenz, aber nach Rücksprache mit der Kirchenleitung, eine Verlautbarung im Verbund mit den Hilfswerken anderer Kirchen mitträgt. Wenn christkatholische Kirchen in den Kantonen Stellungnahmen abgeben, ist eine Orientierung an die Leitung des Bistums erwünscht. 

Bei ihren Stellungnahmen orientieren sich Bischof und Synodalrat an der Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz, namentlich an deren Präambel, sowie an der Charta oecumenica. Auf eigentliche Abstimmungsparolen oder -empfehlungen verzichtet die Kirchenleitung ausdrücklich. Dies entspricht der liberalen Grundhaltung bzw. dem christkatholischen Kirchenverständnis, welches die Mündigkeit und Eigenverantwortung des einzelnen Kirchenmitglieds respektiert. In einzelnen Fällen legt sie eine ausgewogene Darstellung von Pro und Contra in den kirchlichen Medien im Sinne einer Orientierungshilfe für den Einzelnen nahe. Im Falle der Volksabstimmung zum Gesichtsverhüllungsverbot halten Bischof und Synodalrat eine eindeutige Stellungnahme für adäquat. Sie unterstützen den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats, weil dieser nicht, wie die Volksinitiative, gegen eine bestimmte Religion gerichtet ist, sondern die zur Diskussion stehende Angelegenheit in sachlicher und massvoller Weise regeln will.

Gleichgeschlechtliche Paare in der Kirche

Eine eingehende Diskussion führten die an der Klausurtagung Anwesenden zum Anliegen der Christkatholischen Jugend der Schweiz betreffend Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, welches an der Session der Nationalsynode von 2018 vorgestellt wurde. Dazu werden Bischof und Synodalrat der Synode an der nächsten Session einen Bericht vorlegen.

Zukunftswerkstatt

Die Ergebnisse der Zukunftswerksatt anlässlich der Session der Nationalsynode von 2018 wurden gesichtet und gewichtet. Sie werden durch die Pastoralkonferenz, durch Kirchgemeinden wie auch durch den Synodalrat weiterbearbeitet, um konkrete Ziele für die Gestaltung der Zukunft der Kirche zu formulieren.

Verbesserte Ausbildung für Katechetinnen und Katecheten

In den letzten Jahren absolvierten einzelne Katechetinnen und Katecheten unserer Kirche ihre Ausbildung bei OekModula, dem ökumenischen Ausbildungsverbund in der Nordwestschweiz. Der Synodalrat wird Verhandlungen mit OekModula führen, um die Qualität der Ausbildung christkatholischer Katechetinnen und Katecheten zu verbessern und zu sichern.

Wie präsentieren wir uns?

Im Hinblick auf die in den nächsten Jahren anstehenden Jubiläen in den Kirchgemeinden sowie im Bistum, und der damit verbundenen vermehrten Öffentlichkeitsarbeit, erachtet der Synodalrat ein einheitliches Erscheinungsbild der Kirche sowie ihrer Gemeinden und Institutionen für wichtig. Eine Arbeitsgruppe wird sich mit Entwürfen für ein aussagekräftiges und griffiges Logo mit Wiedererkennungseffekt zur Stärkung der Corporate Identity befassen.

Finanzen und Hintergründe

Zur Vorbereitung der nächsten Tagung für Präsidien und Finanzverantwortliche der Kirchgemeinden sowie der kommenden Session der Nationalsynode wird der Synodalrat im Dezember 2018 eine Sondersitzung zu Finanzfragen durchführen.

Weitere Geschäfte

Weitere Geschäfte waren unter anderem auch die Genehmigung der revidierten Geschäftsordnung des Synodalrats in erster Lesung, die Zuweisung des Bistumsopfers 2021 an die Kirchgemeinde Allschwil, die vor einer umfangreichen Kirchenrenovation steht, und die Ernennung von Pfr. Peter Grüter, Rheinfelden/AG, als Mitglied der Liturgischen Kommission (Ersatz für den aus der Kommission zurücktretenden Pfr. Frank Bangerter, Zürich).

Pfarrer emeritus Rolf Reimann
Sekretär des Synodalrats