Stellungnahme der Christkatholischen Kirche zur Vernehmlassung zum Entwurf eines Bundesgesetzes über das Gesichtsverhüllungsverbot (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»)

Bischof und Synodalrat der Christkatholi­ schen Kirche der Schweiz schliessen sich der Meinung des Bundesrates an und unterstüt­zen den Gegenvorschlag «Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot» des Bundes­rates. Massgebend für unsere Stellungnahme ist, dass der Gegenvorschlag sich in massvol­ler und adäquater Weise mit den sachlichen Gesichtspunkten der zur Diskussion stehen­ den Problematik befasst und es ermöglicht, Probleme gezielt dort zu lösen, wo sie auftre­ten, wie zum Beispiel in Bezug auf die notwen­dige visuelle Identifizierung einer Person. Wir begrüssen ausserdem die Einführung einer ausdrücklichen strafgesetzlichen Sanktion, wenn eine Person gezwungen wird, das Ge­sicht zu verhüllen. Wir halten es für sehr posi­tiv, dass die Ebenen von Kantonen und Bund klar unterschieden werden und nur in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll, was auch vom Bund geregelt werden muss. Alle anderen Kompetenzen bleiben bei den Kantonen. Weiter begrüssen wir, dass der Ge­genvorschlag, im Gegensatz zur Volksinitiati­ve, nicht gegen eine bestimmte Religion ge­richtet ist.

Magden, Bern, Biel

Bischof und Synodalrat