Bischof und Synodalrat der Christkatholi schen Kirche der Schweiz schliessen sich der Meinung des Bundesrates an und unterstützen den Gegenvorschlag «Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot» des Bundesrates. Massgebend für unsere Stellungnahme ist, dass der Gegenvorschlag sich in massvoller und adäquater Weise mit den sachlichen Gesichtspunkten der zur Diskussion stehen den Problematik befasst und es ermöglicht, Probleme gezielt dort zu lösen, wo sie auftreten, wie zum Beispiel in Bezug auf die notwendige visuelle Identifizierung einer Person. Wir begrüssen ausserdem die Einführung einer ausdrücklichen strafgesetzlichen Sanktion, wenn eine Person gezwungen wird, das Gesicht zu verhüllen. Wir halten es für sehr positiv, dass die Ebenen von Kantonen und Bund klar unterschieden werden und nur in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll, was auch vom Bund geregelt werden muss. Alle anderen Kompetenzen bleiben bei den Kantonen. Weiter begrüssen wir, dass der Gegenvorschlag, im Gegensatz zur Volksinitiative, nicht gegen eine bestimmte Religion gerichtet ist.
Magden, Bern, Biel
Bischof und Synodalrat