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Kirchenfamilie: | Utrechter Union |
Oberstes Gremium: | Internationale Bischofs-konferenz |
Präsident: | Erzbischof |
Selbständige Mitgliedskirchen: |
Altkatholische Kirche der Niederlande. Alt-Katholische Kirche in Deutschland. Christkatholische Kirche der Schweiz. Altkatholische Kirche Österreichs. Altkatholische Kirche in Tschechien. Polnisch-Katholische Kirche. |
Unselbständige Mitgliedskirchen bzw. -gemeinden in: |
Altkatholische Kirche Kroatien. Altkatholische Mission in Belgien. Altkatholische Mission in Frankreich. |
Ehemalige Mitgliedskirchen: |
Altkatholische Kirche der Mariaviten (Polen). Polish National Catholic Church (USA). |
Weitere Gremien: | Internationale Altkatholikenkongresse. Internat. Altkatholische. Theologenkonferenz. Internationale Altkatholische Jugend. Internationales Altkatholisches Laienforum. |
Mitglieder: | rund 70.000 |
Kirchengemeinschaft: | Anglikanische Kirchen Unabhängige Philippinische Kirche Schwedische Kirche |
Offizielle Website: | www.utrechter-union.org |
Altkatholische Kirche, in der Schweiz Christkatholische Kirche, in den Niederlanden Oud-Katholieke Kerk, bezeichnet die Gemeinschaft selbständiger katholischer Kirchen, die teilweise in der Utrechter Union zusammengeschlossen sind. Die altkatholischen Kirchen in Deutschland, Österreich und der Schweiz entstanden aus Protest gegen die dogmatischen Definitionen des Jurisdiktionsprimats und der päpstlichen Unfehlbarkeit, die auf dem Ersten Vatikanischen Konzil am 18. Juli 1870 in der Dogmatischen Konstitution „Pastor Aeternus“ verkündet wurden.
Diejenigen römisch-katholischen Christen, die die neuen Dogmen ablehnten, wurden exkommuniziert. Sie nannten sich – unter Bezugnahme auf die Alte Kirche – „Alt-Katholiken“, um sich von der aus ihrer Sicht „neuen“ römisch-katholischen Kirche abzugrenzen. Ab 1872 kam es zur Gründung eigener Gemeinden und Ortskirchen. Eine besondere Bedeutung kommt der Alt-Katholischen Kirche der Niederlande zu.
Das Erzbistum Utrecht ist die älteste altkatholische Kirche (seit 1723 von Rom unabhängig), von der alle anderen altkatholischen Kirchen die Bischofsweihe in apostolischer Sukzession empfingen, so dass nach (römisch-katholischem) kanonischem Recht die Weihen, die von altkatholischen Bischöfen vorgenommen werden, gültig, aber im Falle von Bischofsweihen unerlaubt sind, da ihnen die päpstliche Bestätigung fehlt. Ebenso erkennen die orthodoxen Kirchen die Gültigkeit der altkatholischen Weihen dem Grunde nach an, sofern sie nicht an oder durch eine Frau gespendet werden. Dies ist unter anderem auch ein Grund, warum noch nicht eine volle Kirchengemeinschaft besteht.