Beschluss über die Bistumsopfersammlung 2022 Ukraine

Der Synodalrat der Christkatholischen Kirche der Schweiz, gestützt auf den Beschluss der Nationalsynode der Christkatholischen Kirche der Schweiz vom 27./28. Mai 2016 in Solothurn und Art. 3 der Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz, beschliesst:

1.          Zweck

Die Sammelgelder der Bistumsopfersammlung 2022 sollen Flüchtlingen aus der Ukraine und Flüchtlingsprojekten von Kirchgemeinden, Gremien und Einzelmitgliedern der Christkatholischen Kirche der Schweiz zu Gute kommen, welche aus eigenen finanziellen Mitteln das Leid von durch Krieg vertriebenen Menschen gelindert haben oder diese noch immer unterstützen.

2.         Beiträge

2.1     Beiträge werden entrichtet für Aufwendungen, wie beispielsweise Bereitstellung von Unterkünften, Mehraufwand durch Beherbergung im eigenen Haushalt, Ausbildung, Ermöglichung von Freizeitaktivitäten zur Integration, Mitnahme in die Ferien, soweit die Kosten nicht anderweitig gedeckt werden können.

2.2     Die gesprochenen Beiträge sind einmalige Zuwendungen.

3.       Entscheidungsgremium

3.1     Das Entscheidungsgremium wird vom Synodalrat gewählt und besteht aus zwei Mitgliedern des Synodalrats und einem Mitglied des Kinder- und Jugendhilfswerks.

3.2     Das Gremium organisiert sich selbst.

3.3     Es nimmt die Anträge entgegen, prüft sie und entscheidet über die Höhe der Entschädigung.

4.       Einreichen von Anträgen

Anträge sind bis am 31. Dezember 2022 mit dem Antragsformular dem Entscheidungsgremium einzureichen.

5.       Entscheid

5.1     Das Entscheidungsgremium entscheidet abschliessend über die Anträge und stellt seinen Entscheid dem/der AntragstellerIn und der Finanzverwaltung der Christkatholischen Kirche der Schweiz zu.

5.2     Es besteht kein Anspruch auf einen Beitrag.

6.       Finanzielles

6.1     Das Entscheidungsgremium kann in Absprache mit dem Synodalrat vor Abschluss der Sammlung bereits Zahlungen beschliessen.

6.2     Die Gesamtsumme der Beiträge darf das Ergebnis der Sammlung nicht überschreiten.

7.       Aufsicht

Das Entscheidungsgremium legt dem Synodalrat zuhanden der Nationalsynode einen Bericht über die Verwendung der Beiträge vor. Alle Angaben erfolgen anonymisiert, ohne persönliche Daten.

8.       Abschluss der Sammlung

Der Synodalrat entscheidet über den Abschluss der Sammlung, die allfällige Weiterführung von Zahlungen und die Verwendung eines Überschusses.

Zürich, 26. August 2022

Die Präsidentin:                                                          Die Sekretärin:

Manuela Petraglio-Bürgi                                            Erika Schranz