Kirchgemeinderat zurückgetreten – Sachwalter eingesetzt

Anlässlich der Kirchgemeindeversammlung vom 11. Dezember 2019 reichten sämtliche Mitglieder des Kirchgemeinderates der Christkatholischen Kirchgemeinde Region Olten per sofort ihre Demission ein. Die Christkatholische Kirchgemeinde Region Olten war damit nicht mehr beschluss- und handlungsfähig. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat einen Sachwalter beauftragt, die dringendsten Führungsaufgaben in der Gemeinde zu übernehmen.

Nicht mehr beschlussfähig

Gemäss Gemeindegesetz hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn von Amtes wegen einzugreifen, wenn eine gesetzliche und ordnungsgemässe Verwaltung und Führung einer Gemeinde nicht mehr gewährleistet sind. Ersatzmitglieder für die frei gewordenen Sitze im Kirchgemeinderat waren keine vorhanden. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Rücktritte war die Durchführung eines Nachnominationsverfahrens oder von Wahlen für den Rest der Amtsperiode mangels Beschlussfähigkeit nicht möglich.Bei gänzlichem Fehlen der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates über eine längere Zeitdauer ist eine gesetzliche und ordnungsgemässe Verwaltung und Führung der Gemeinde zweifellos nicht mehr gegeben. Verbunden mit der notwendigen Einleitung eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens durch die Kantonsregierung ist die Einsetzung eines Sachwalters die geeignete und verhältnismässige Massnahme, um die Beschlussfähigkeit und damit die Handlungsfähigkeit der Gemeinde wiederherzustellen und ihr eine Chance für einen Neubeginn zu geben.

Gemäss Gemeindegesetz entscheidet der Regierungsrat über den Entzug der Selbstverwaltung einer Gemeinde. Gestützt auf einen derartigen Beschluss wäre dann ein formeller Sachwalter einzusetzen. Vorliegend geht es darum, innerhalb der Gemeinde möglichst schnell einen legitimierten Ansprechpartner zu schaffen, damit sie wieder handlungsfähig wird. Das auf Exekutivfunktionen beschränkte Mandat ist entsprechend zu umschreiben. Das Mandat des Sachwalters beinhaltet die Durchführung der allgemeinen dem Kirchgemeindepräsidium und dem Kirchgemeinderat obliegenden Exekutivfunktionen.

Handlungsfähigkeit wieder herstellen

Darunter fallen insbesondere die Durchführung der Ersatzwahlen für den Rest der Amtsperiode 2017/2021 sowie die Durchführung der erforderlichen Kirchgemeindeversammlungen. Der Sachwalter ist daher im Sinne einer Übergangslösung von einigen Monaten mit den in der Gemeindeordnung der Kirchgemeinde vorgesehenen Exekutivkompetenzen des Kirchgemeindepräsidenten und des Kirchgemeinderates auszustatten.

Anlässlich der Suche des Amtes für Gemeinden nach einer möglichen Lösung der gegenwärtigen Situation, hat sich der ehemalige Präsident der Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg, lic. iur. Walter Keller, Rechtsanwalt und Notar, bereit erklärt, für die Kirchgemeinde die politischen Funktionen zu übernehmen. Da er selber über grosse Erfahrung in der Führung einer Gemeinde verfügt und als aussenstehende Person von den in der Kirchgemeinde bestehenden Konfliktherden völlig unbelastet ist, ist er für die Einsetzung als Sachwalter bestens geeignet.

Lic. iur. Walter Keller hat erklärt, mit einer Entschädigung von 280 Franken pro Stunde, die Funktion des Sachwalters zu übernehmen.

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat Folgendes beschlossen:

  • Gegen die Christkatholische Kirchgemeinde Region Olten wird ein aufsichtsrechtliches Verfahren eröffnet, mit der Konsequenz, eine Sachwalterschaft zu errichten.
  • Mit der Führung der Gemeinde wird lic. iur. Walter Keller, Rechtsanwalt und Notar, Solothurn, als Sachwalter beauftragt.
  • Die Kompetenzen des ordentlichen Sachwalters entsprechen den in den Gemeindereglementen für den Kirchgemeinderat und das Kirchgemeindepräsidium umschriebenen Exekutivfunktionen.
  • Die Entschädigung des Sachwalters beträgt 280 Franken pro Stunde. Zusätzlich können Spesen nach Aufwand geltend gemacht werden und vorbehalten bleibt eine Entschädigung für ausserordentliche Aufwendungen sowie die Mehrwertsteuer, alles zu Lasten der Christkatholischen Kirchgemeinde Region Olten.

Sachwalterschaft per 30. Juni 2020 aufgehoben

Per 30. Juni 2020 wurde die vom Regierungsrat angeordnete Sachwalterschaft aufgehoben. Es amtet der neu eingesetzte Kirchgemeinderat.