Jahresversammlung der Christkatholischen Kommission des Kantons Bern

Dienstreglement verabschiedet

Die Delegierten und Geistlichen der vier bernischen Kirchgemeinden beschäftigten sich am Samstag, 16. November 2019 an ihrer ordentlichen Versammlung in Thun mit der Zukunft der Landeskirche, welche am 1. Januar 2020 eine umfassende neue rechtliche Basis erhält. Mit der Verabschiedung eines Dienstreglements für die Geistlichen wurden die Erarbeitungen neuer Rechtstexte abgeschlossen.

In die Versammlung stimmte der von Bischof Harald Rein gefeierte Gottesdienst in der Kirche St. Beatus in Göttibach ein, welcher trotz glazialer Temperaturen bereits zu Beginn eine heitere Stimmung hervorrief. Dabei wurde den vier Kirchgemeinden, dem Bischof und dem Synodalrat sowie dem Kanton, vertreten durch den Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten Martin Kölbing, von Pfarrer Christoph Schuler, Präsident der Christkatholischen Kommission, und Bernhard Moll, Vizepräsident die neue Verfassung der Landeskirche übergeben, welche am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Danach spazierten die Delegierten und Gäste ins nahe gelegene Marienzentrum der römisch-katholischen Kirche, wo die Versammlung in Ermangelung eigener Räume fortgesetzt wurde.

Bischof Harald Rein spricht der Kirche Mut zu

In einem eindrücklichen Vortrag stellte der Bischof die aktuelle Situation der bernischen Landeskirche, welche mit dem neuen Landeskirchengesetz und den entsprechenden Verordnungen und Reglementen von Seiten des Kantons, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten, in ein neues Verhältnis mit den Staat tritt, in einen grösseren Zusammenhang. Die Weiterentwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat gehöre zum Prozess der Säkularisierung in Europa, welcher zu einem Mitgliederschwund der etablierten Kirchen führe, während dem die Christenheit in Afrika und Asien stark wachse, aber auch verfolgt werde. In einer offener werdenden Gesellschaft hätten wir aber als westliche katholische Kirche eine gute Chance zu bestehen und uns weiter zu entfalten.

Auch Martin Kölbing, der als Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten Ende Januar 2020 pensioniert wird, zeigte in seinem Grusswort anhand eines fünfblättrigen Kleeblattes die Stärken auf, die er in der christkatholischen Landeskirche sieht. Er dankte für das Engagement von Geistlichen und Laien im Kanton, welches weit über die eigenen Kreise hinaus wirke.

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Die Versammlung nahm Kenntnis vom Jahresbericht des Präsidenten, welcher die Vernetzung der Landeskirchen mit kirchlichen und staatlichen Partnern aufzeigt. Sie nahm die Berichte der Delegierten in Vereinigungen und Arbeitsgruppen entgegen, in denen die Landeskirche vertreten ist sowie der vier Kirchgemeinden und dem Institut für christkatholische Theologie an der Theologischen Fakultät der Universität Bern. Sie genehmigte das Budget 2020, das einen Aufwand von Fr. 720‘325 vorsieht bei einem Ertrag von Fr. 729‘495. Neu werden die Besoldungen der Geistlichen nicht mehr durch den Kanton abgewickelt, sondern durch die Landeskirche, welche dafür vom Kanton einen entsprechenden Beitrag erhält. Neu richtet sich der Beitragsschlüssel für die vier Kirchgemeinden nicht mehr am Zentralbeitrag für das Bistum aus, sondern pro Stellenprozent der Geistlichen leisten sie pro Jahr einen Beitrag von Fr. 110 an die Landeskirche.

Unter dem Traktandum Wahlen und Nominationen war das neue Präsidium des Landeskirchenrates (vormals Kommissionsausschuss der Christkatholischen Kommission) zu besetzten. Unter dem Tagespräsidium von Pfarrerin Liza Zellmeyer, Biel, wurden für weitere vier Jahre gewählt Pfarrer Christoph Schuler, Bern-Thun als Präsident, Martin Kunz, Biel als Vizepräsident, Bernhard Moll, Thun als Sekretär und Beatrice Amrhein, Bern als Finanzverwalterin. Sie wird zudem neu Personalverantwortliche der Landeskirche.

Als professionelle Finanzverwaltung wurde Werner Kummer, kummer-frei dienstleistungen, Urtenen-Schönbühl und als Revisionsstelle und Datenschutzbeauftragte die Abteilung Rechnungsprüfung des Kirchgemeindeverbandes des Kantons Bern bestimmt.

Zu Handen des Regierungsrates nominierte die Versammlung Pfarrer Daniel Konrad, St. Gallen als einer der beiden Vertreter der Landeskirche in der christkatholischen Prüfungskommission für den Rest der Amtsperiode 2019-2022. Er ersetzt Pfarrerin Liza Zellmeyer, Biel, welche auf Ende 2019 demissioniert hat.

Das neue Dienstreglement für die Geistlichen gemäss Artikel 20, Alinea 5 der neuen Verfassung 2020 der Landeskirche lag in deutscher und französischer Sprache vor und wurde ohne grosse Diskussion genehmigt. Es hat Gültigkeit für die im Kanton Bern in einer Kirchgemeinde wirkenden gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer. Es tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Somit sind alle rechtlichen Dokumente vorhanden, welche auf Jahresbeginn 2020 einen reibungslosen Übergang der Geistlichen vom Kanton an die Landeskirche garantieren.

Martin Kölbing lud im Namen von Regierungsrätin und Kirchendirektorin Evi Allemann nochmals an die Übergabefeier ein, welche am Montag, 16. Dezember 2019 um 17 Uhr im Berner Münster stattfinden wird. Dabei werden rund 700 Pfarrerinnen und Pfarrer vom Kanton Bern verabschiedet und den drei Landeskirchen und der jüdischen Gemeinde übergeben werden.

Beatrice Amrhein, Bern, informierte zum Schluss die Delegierten der vier Kirchgemeinde über die Berichterstattung an den Regierungsrat über die im gesamtgesellschaftlichen Interesse erbrachten Leistungen. Insbesondere ist die Erfassung der Freiwilligenarbeit in den nächsten beiden Jahren wichtig, welche eine Auswirkung auf den Staatsbeitrag ab 2026 haben wird.

Nächstes Jahr in Biel

Die nächste ordentliche Jahresversammlung des neuen Landeskirchenrates findet am Samstag, 15. Februar 2020 in Biel statt.

Gemäss Art. 21 der kantonalen Kirchenverfassung von 2007 kann gegen die Beschlüsse der Kommission vom Kirchgemeinderat einer Kirchgemeinde oder von 50 stimmberechtigten Mitgliedern der Landeskirche innert 30 Tagen nach Veröffentlichung beim Kommissionsausschuss das Referendum eingereicht werden.

Pfarrer Christoph Schuler

Präsident