Neuer Vertrag zur Notfallseelsorge

Die Interkonfessionelle Konferenz ikk, Landeskirchen und Jüdische Gemeinden des Kantons Bern hat am 27. April 2020 einen neuen zwischenkirchlichen Vertrag betreffend Notfallseelsorge abgeschlossen. Damit bekräftigen die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Landeskirche sowie die Interessengemeinschaft jüdischer Gemeinden ihre Bereitschaft, sich durch eine professionelle Notfallseelsorge weiterhin in den Dienst der Opfer traumatischer Alltagsereignisse zu stellen. Bei Katastrophen und Notlagen unterstützen die Seelsorgenden nicht nur die Opfer und ihre Angehörigen, sondern auch die zivilen Einsatzkräfte der sogenannten Blaulichtorganisationen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag im Dienst der Allgemeinheit.

Die Kirchen verpflichten sich zur Finanzierung eines wichtigen Anteils der Personalkosten bei der Leitung der bernischen Notfallseelsorge sowie von Entschädigungen für die Einsatzleitenden. Sie suchen in ihren Reihen Geistliche und Laien, welche als Notfallseelsorger*innen im Rahmen des Care Teams Kantons Bern CTKB wirken. Diese Zusammenarbeit ist in einer neuen Vereinbarung geregelt, welche am 27. Februar 2020 in Kraft trat. Diese stellte die jahrelange gute Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern und den entsprechenden Stellen wie Polizei und Spitälern auf eine zeitgemässe Basis.

Die christkatholische Landeskirche finanziert die Aufwendungen im Rahmen der ikk solidarisch mit, stellt allerdings im Moment keine eigene Notfallseelsorger*innen. Bei nur vier Geistlichen im Kanton, welche alle als Pfarrerin oder Pfarrer in einer Kirchgemeinde wirken, ist dies verständlich.

ChS