Solidarität in Zeiten des Coronavirus – Medienmitteilung des SCR

Schweizerischer Rat der Religionen
Conseil suisse des religions
Swiss Council of Religions SCR

MEDIENMITTEILUNG
Bern, 17.03.2020

Solidarität in Zeiten des Coronavirus

Jeder von uns ist zutiefst besorgt um sich selbst, die eigene Familie und die Mitmenschen. Wir leben in einer Situation, von der die Schweiz, ganz Europa, ja sogar die gesamte Welt betroffen ist. Die Pandemie Covid-19 beschäftigt und beunruhigt uns zutiefst. Während vor zwei Wochen die Zahl der mit Covid-19 erkrankten Personen in der Schweiz bei ca. 56 lag, heute ist die Anzahl von 2330 Personen erreicht und es gibt auch Todesfälle.

Unsere Religionen und der Glaube an einen gemeinsamen Gott haben uns gelehrt, schwere Zeiten nicht zu fürchten, sondern mit Gottvertrauen auf eine gute Zukunft zu hoffen. Wir alle gehören abrahamitischen und anderen Religionsgemeinschaften an, sind aber zugleich vor allem eine grosse Gebetsgemeinschaft. In unser gemeinsames Gebet wollen wir besonders all jene Mitmenschen einschliessen, die heute schwierige Zeiten gesundheitlicher oder finanzieller Natur durchmachen. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl gelten ausdrücklich auch den Angehörigen derer, die durch das Virus den Tod gefunden haben.

Wir wollen zugleich unseren aufrichtigen Dank an die Zahlreichen Helferinnen und Helfer in der ganzen Schweiz richten, welche sich selbstlos für viele mit dem Virus infizierten Menschen einsetzen. Möge sie alle unser Gott begleiten! Wir müssen einander ermutigen im Vertrauen darauf, dass diese völlig unerwartete Herausforderung gemeistert werden kann durch Solidarität sowie mit Rücksicht, Verbundenheit und Nächstenliebe.

In diesem Sinne empfiehlt der Schweizerische Rat der Religionen nachdrücklich allen Mitgliedern der Kirchen und Religionen:
a) Die Gemeinden mögen einsamen älteren- und Menschen in Risikofällen bei Einkauf und Besorgungen helfen.
b) Auf Hamsterkäufe verzichten, um nicht möglicherweise dafür zu sorgen, dass andere Mitbürgerinnen und Bürger leer ausgehen. Jeder soll aus bürgerlicher und geschwisterlicher Liebe in Ruhe, Gelassenheit und in Gottvertrauen handeln.
c) Nicht festangestellte MitarbeiterInnen mögen von den Gemeinden finanziell weiter unterstützt werden, um nicht in wirtschaftliche Not zu geraten.
d) Wir empfehlen dringend, dass unsere Gemeinden Ihre Gebäude bzw. Einrichtungen – wenn geeignet – im Bedarfsfall den notleidenden Menschen zur Verfügung zu stellen, auch als Notfallspital.

Der Schweizerische Rat der Religionen
Bischof Dr. Harald Rein, Vorsitzender SCR
Dr. Montassar BenMrad, Stellvertretender Vorsitzender SCR
Dr. Abel Manoukian, Generalsekretär SCR

 

Die Medienmitteilung als PDF:
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