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Gemeinschaftsgrab

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In der Christkatholischen Stadtkirche Olten

Ein Ort der Ruhe, der Erinnerung und der Verbundenheit

Die Wünsche und Vorstellungen bezüglich Tod, Bestattung und Umgang mit den Verstorbenen waren immer schon starken Schwankungen unterworfen. Auch unsere Zeit bildet neue Formen und Vorlieben aus. Auf diese – auch spirituellen – Entwicklungen soll reagiert werden: Eine gemeindenahe Möglichkeit der Beisetzung direkt in der Stadtkirche Olten ist eine sinnvolle Ergänzung zu den Orten der Bestattung, die derzeit nutzbar sind. Wer mit unserer Kirche verbunden ist, kann so seinem Individualrecht nach Bestimmung der Aufbewahrung der eigenen Asche nachkommen.

Die Sorge um die Toten, eine der herausragenden Merkmale der christlichen Spiritualität in den frühen Zeiten der Kirche, war und ist einer der entscheidenden Impulse für die Einrichtung des Gemeinschaftsgrabes in unserer Stadtkirche Olten.

Vorbemerkung:

Der Ort an dem die Stadtkirche Olten gebaut wurde ist der Platz des ehemaligen Friedhofes der Oltner. Bis heute erinnert der Kreuzaltar in der Kirche daran, der an Stelle der alten Kreuzkapelle, quasi als Bauauflage, errichtet wurde. 

Ebenfalls war und ist die Beisetzung von Verstorbenen in den Kirchen immer schon möglich. Meistens sind solche Gräber Ehrengräber von Bischöfen oder Pfarrern. Dies ist über Jahrhunderte bis in die Gegenwart bezeugt. Nun kann diese Ehre jedem zuteilt werden.


Leitlinien und Grundlagen

1. Das Gemeinschaftsgrab in der Oltner Stadtkirche steht seit November 2018 als Bestattungsort jedem Menschen zur Verfügung. Möglich ist ausschliesslich die Beisetzung von Asche. Erdbestattungen sind nicht vorgesehen. Die rechtliche Grundlage bildet die «Verordnung über das Bestattungswesen» des Kantons Solothurn. Diese überlässt es gemäss §§ 22f. weitgehend dem letzten Willen des Verstorbenen bzw. seinen Angehörigen, wo die Asche bzw. Urne des Verstorbenen ihren letzten Aufbewahrungsort findet. In der Stadtkirche Olten bietet die christkatholische Kirchgemeinde Region Olten eine in der christlichen Totensorge wurzelnden Möglichkeit, die Asche an einem kirchennahen Ort beizusetzen. 

2. Dieser Bestattungsort ist kein Friedhof im juristischen Sinne. Die Christkatholische Kirchgemeinde stellt diesen Ort denjenigen Menschen zur Verfügung, die wünschen, dass ihre Asche ihren Aufbewahrungsort in einem spirituellen Kontext findet.

3. Entsprechend der christlichen Tradition können Kirchen als Bestattungsort dienen. Das Gemeinschaftsgrab in der Stadtkirche Olten ist an einem alten Bestattungsort, dem alten Stadtfriedhof, der heute im Herzen der Stadt Olten liegt, entstanden. Das Gemeinschaftsgrab in der Stadtkirche Olten ist kein Friedhof im modern-ordnungsrechtlichen Sinne.
4. Das Gemeinschaftsgrab in der Stadtkirche ist mit einer festen Abdeckung versehen, um eine pietätvolle Beisetzung der Asche zu gewährleisten. Es gibt die Möglichkeit, in einer eigens entworfenen – der Kirchgemeinde gehörenden – Urne die Asche bis zur Eingiessung in das Grab aufzubewahren. Die Urne kann von der Kirchgemeinde bis zur Abdankung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.  

5. Die Ruhezeiten im Gemeinschaftsgrab sind prinzipiell nicht begrenzt.

6. Die Verstorbenen können durch die grosse Nähe unmittelbar auch in das liturgische Gedenken aufgenommen werden. Die Namen der Verstorbenen werden einmal pro Jahr, auf Wunsch unmittelbar vor dem Tag Allerheiligen, durch einen Graveur in den Boden eingraviert. Vorgesehen ist lediglich ein Vor- und ein Nachname. Weiterhin ist es auf Wunsch möglich, auch auf eine Gravur des Namens zu verzichten. Kirchliche, akademische, Adelstitel oder Namenszusätze sind nicht vorgesehen. Pauschal erhebt die Kirchgemeinde für eine Gravur des Vor- und Nachnamens des/der Verstorbenen 500 Franken.

7. Die Pflege des Gemeinschaftsgrabes obliegt der Christkatholischen Kirchgemeinde, solange sie die Eigentümerin der Stadtkirche Olten ist. Die Kirchgemeinde Region Olten bittet darum, den Blumenschmuck und Grabschmuck nicht überborden zu lassen. Der Grabschmuck kann bis zu einer Woche vor Ort bleiben und muss danach von den Angehörigen oder dem betreffenden Floristen entfernt werden.


8. Es werden ein Totenbuch und ein Bestattungsregister geführt.

9. Die Nutzung der Stadtkirche bei Bestattungen von Personen, die zur Christkatholischen Kirche oder einer anderen Landeskirche gehören, ist kostenlos. Alle weiteren Dienste sind kostenpflichtig. Für Konfessionslose oder Mitglieder anderer Konfessionen oder Religionen sind die Nutzung der Kirche bei Bestattungen sowie alle weiteren Dienste kostenpflichtig. Eine Abdankungsfeier ist nur durch einen Geistlichen einer der drei Landeskirchen möglich.  

10. Für die Beisetzung im Gemeinschaftsgrab der Stadtkirche Olten wird eine feste Gebühr von 100 Franken erhoben. Die Gebühren sind an die christkatholische Kirchgemeinde Region Olten zu entrichten.

11. In Absprache mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin können die Höhe der Gebühren ermässigt werden, sie sollen sich prinzipiell nach der finanziellen Situation des Verstorbenen, respektive seiner Angehörigen richten. Die Gebühr kann auch im Vornherein entrichtet werden. 

12. Der Zugang zum Gemeinschaftsgrab ist während der Öffnungszeiten der Stadtkirche gewährleistet. 

13. Die Christkatholische Kirchgemeinde Region Olten kann kostenlose Ehrengräber vergeben.

Für die Christkatholische Kirchgemeinde Region Olten im Oktober 2018

Genehmigt vom Kirchgemeinderat der Christkatholischen Kirchgemeinde Region Olten. Olten, 17. Oktober 2018.