An der Kirchgemeindeversammlung nehmen die Gemeindeglieder ihre Verantwortung für geistliche, materielle und administrative Aufgaben der Kirchgemeinde wahr. Normalerweise finden zwei Versammlungen pro Jahr statt, eine im Juni zur Genehmigung der Rechnung und der Jahresberichte, eine im Dezember zum Beschluss über das Budget des Folgejahres. Gemeindebehörden und Pfarrer/Pfarrerin werden alle vier Jahre an der Urne gewählt.
Gewählte Mitglieder für die aktuelle Amtsperiode 2021 bis 2025 sind:
Der Kirchgemeinderat leitet die Kirchgemeinde in der Erfüllung ihrer Aufgaben. Er trägt zusammen mit dem Pfarrer/der Pfarrerin die Hauptverantwortung für das kirchliche Leben. Er ist das vorberatende, vollziehende und verwaltende Organ der Kirchgemeinde. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern zusamnmen.
Dem Kirchgemeinderat gehören zur Zeit an:
An den Sitzungen des Kirchgemeinderates nehmen mit beratender Stimme teil:
Die Baukommission wird vom Kirchgemeinderat gewählt.
Der Baukommission gehören drei Personen an:
Das Wahlbüro wird durch den Kirchgemeinderat bestellt und besteht aus: