Christkatholikinnen und Christkatholiken, welche in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden oder Thurgau (Ost) wohnen, haben wie die Mitglieder des Kantons St. Gallen das Stimm- und Wahlrecht in der Kirchgemeinde. Sie sind also Mitglieder mit allen dazugehörenden Rechten. Gerade weil sie so weit von der St. Galler Christuskirche wohnen, ist es oft beeindruckend, mit welchem Engagement sie sich im Gemeindeleben einbringen und an den Gottesdiensten teilnehmen.
Diasporagottesdienste in den genannten Kantonen finden sporadisch statt. Informieren Sie sich bitte in der Agenda, im Gemeindebrief oder im Kirchenblatt «Christkatholisch».