Der Kirchenrat bildet zusammen mit dem Pfarrer das leitende Gremium der Kirchgemeinde und ist für Verwaltung und Gemeindeleben zuständig. Unter der Leitung der Kirchgemeinde-Präsidentin tagt der Rat ca. viermal jährlich; die Finanzverwalterin wird nach Bedarf zu den Sitzungen eingeladen. Die Kirchenratsmitglieder sowie die Geschäftsprüfungskommission werden durch die Kirchgemeindeversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt.