Der Kirchenrat bildet zusammen mit dem Pfarramt das leitende Gremium der Kirchgemeinde und ist für Verwaltung und Gemeindeleben zuständig. Unter der Leitung der Kirchgemeinde-Präsidiums tagt der Rat ca. fünfmal jährlich; die Finanzverwaltung wird nach Bedarf zu den Sitzungen eingeladen. Die Kirchenratsmitglieder sowie die Geschäftsprüfungskommission werden durch die Kirchgemeindeversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt.