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Totalrevision Verfassung

Ein Sonnenblumenfeld im Licht des Sommers – Sinnbild für Wachstum, Vielfalt und gemeinsame Ausrichtung: So wie sich jede Blüte der Sonne zuwendet, sind auch alle Mitglieder eingeladen, sich an der Vernehmlassung zur Revision der Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz zu beteiligen und die Zukunft unserer Gemeinschaft aktiv mitzugestalten. Foto: Alamy
Ein Sonnenblumenfeld im Licht des Sommers – Sinnbild für Wachstum, Vielfalt und gemeinsame Ausrichtung: So wie sich jede Blüte der Sonne zuwendet, sind auch alle Mitglieder eingeladen, sich an der Vernehmlassung zur Revision der Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz zu beteiligen und die Zukunft unserer Gemeinschaft aktiv mitzugestalten. Foto: Alamy

Die 155. Session der Nationalsynode beschloss im Juni 2022 in Olten, eine Revision der Verfassung unserer Kirche an die Hand zu nehmen und den Synodalrat mit der Umsetzung zu beauftragen
=> Auftrag der Nationalsynode zur Umsetzung

Als Auftraggeberin stellt die Nationalsynode insbesondere die notwendigen finanziellen Mittel bereit und beschliesst im Rahmen von zwei Lesungen über die Verfassungsrevision.

Bischof und Synodalrat steuern die Vorbereitungsarbeiten und stützen sich dabei auf ein Projektteam unter der Leitung von Hannes Felchlin. Sie setzten zur breiten Abstützung der Arbeiten zudem einen Projektbeirat ein, der beratend zur Seite steht. In diesem Projektbeirat sind insbesondere die Pastoralkonferenz, das Institut für Christkatholische Theologie der Universität Bern, die Landeskirchen und Kirchgemeinden, die Diasporagebiete sowie die Hilfswerke vertreten.

Das Projektteam konnte per Spätherbst 2024 Bischof und Synodalrat, die Rekurskommission und den Projektbeirat zur Stellungnahme zum ersten Entwurf für eine revidierte Verfassung einladen. Gestützt auf die Stellungnahmen erarbeitete das Projektteam bis im Spätherbst 2025 einen zweiten Entwurf, der mit Bischof und Synodalrat eingehend beraten wurde.

Wie können Sie sich einbringen?

Nachdem das Projektteam im Auftrag von Bischof & Synodalrat seit 2022 an der Totalrevision unserer Verfassung arbeitet, liegt heute ein konsolidierter Text vor für die Vernehmlassung bei allen Mitgliedern unserer Kirche.

Wir laden Sie somit hiermit herzlich ein, an dieser Vernehmlassung teilzunehmen.

Die Dauer der Vernehmlassung beträgt sechs Monate und läuft in der Zeit vom 15. März bis am 15. September 2026.

Danach folgen die Auswertung und die Erarbeitung der Unterlagen zur Beratung des revidierten Verfassungstextes in erster Lesung anlässlich der 160. Session der Nationalsynode im Frühsommer 2027.

Die zweite Lesung ist für die 161. Session der Nationalsynode im Frühsommer 2028 geplant.

Die Vernehmlassung erfolgt mittels elektronischer Unterstützung zur Vereinfachung der Eingaben und der Auswertung (Vernehmlassungstool).
Mit folgendem Link gelangen Sie direkt auf dieses Vernehmlassungstool:
https://vernehmlassung.christkatholisch.ch/de

Sie finden darauf zum einen eine Anleitung, die Sie kurz in die Benützung einführt und es Ihnen ermöglicht, alle Artikel und Absätze zu kommentieren sowie zum andern eine konkrete Frage betreffend den Umgang der Nationalsynode mit der Diaspora. Überdies sind sämtliche Texte in Deutsch, Französisch und Italienisch les- und bearbeitbar.

Zudem sind Termine aufgelistet, an welchen Ihnen eine Vertretung von Synodalrat und Projektteam Fragen zur Verfassungsrevision beantworten.

Schliesslich stehen Ihnen die folgenden Adressen für Fragen zur Verfügung:

Falls Ihnen kein Zugang zu einem Computer zur Verfügung steht, so können Sie im Sinne einer Ausnahme die Unterlagen physisch über das Sekretariat des Synodalrats beziehen.

Wir bedanken uns herzlich bei Ihnen für die aktive Teilnahme an dieser Vernehmlassung. Diese ist für uns wichtig, da sie uns die Möglichkeit gibt, die Verfassung unserer Kirche noch besser auf die Bedürfnisse unserer Kirchenmitglieder ausrichten zu können.

Mit herzlichen Grüssen

Für den Synodalrat:
Michael Lauber, Synodalrat  
Für das Projektteam:
Hannes Felchlin, Projektleiter

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