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FAQ

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen über unsere Kirche

Nein. Sie ist eine Landeskirche/Volkskirche. Das beinhaltet nicht nur rechtliche, sondern auch inhaltliche Aspekte. Die Mitglieder können ihre Nähe und Distanz zur Kirche selbst bestimmen.

Ja, sie ist in den Kantonen, in denen es Kirchgemeinden hat, staatlich anerkannt.

Auf der internationalen Ebene wird der Ausdruck „Altkatholisch“ verwendet, in der Schweiz hat man bei der Gründung Kirche „Christkatholisch“ vorgezogen um zu betonen, dass Christus das Haupt der Kirche ist.

Das Wort ‚alt‘ in altkatholisch bezieht sich auf die sogenannte Alte Kirche des ersten Jahrtausends n.Chr., die synodal und nicht hierarchisch im heutigen Sinn strukturiert war.

Nach biblischer und frühkirchlicher Tradition hört das dreifache Amt der Ortskirche mit dem vom Volk gewählten Bischof auf. Darüber hinausgehende Strukturen haben nur Ehren- und Dienstcharakter, wie z.B. im Vorsitz von Bischofsversammlungen und ökumenischen Konzilien, die überregional wichtige Themen behandeln.

Der grosse Unterschied liegt in der Struktur der Kirche. Die römisch-katholische Kirche ist hierarchisch strukturiert, die christkatholische bischöflich-synodal. Bischof und Nationalsynode entscheiden wenn immer möglich im Konsens.

Ja, 1999 hat die Synode durch eine Verfassungsänderung das dreifache geistliche Amt für Frauen geöffnet (Diakonin, Priesterin und Bischöfin).

Ja, die Zölibatspflicht wurde in der Christkatholischen Kirche bereits bei deren Entstehung abgeschafft.

Ja. Jedes standesamtlich bzw. zivilrechtlich verheiratete Paar kann seinen Bund kirchlich einsegnen lassen. Die Christkatholische Kirche befürwortet die „Ehe für alle“.

Ja. Details der Trauung müssen mit dem zuständigen Geistlichen besprochen werden. Voraussetzung ist, dass eine/einer von beiden christkatholisch ist.

Durch den selbstverständlichen Besuch des sonntäglichen Gottesdienstes und das Engagement in gemeindlichen und gesamtkirchlichen Organen oder durch den freiwilligen Einsatz in vielen von den Gemeinden angebotenen sozialen Projekten.

Gehören Sie einer anderen Konfession an, müssen Sie dort zuerst schriftlich austreten. Dann müssen Sie ebenfalls schriftlich den Eintritt in die für Sie zuständige christkatholische Kirchgemeinde erklären.

Sie sind interessiert an unserer Kirche? Dann nehmen Sie Kontakt auf mit uns. Wir freuen uns.

Durch das Studium der Theologie am Institut für christkatholische Theologie der Universität Bern und eine kircheninterne Ausbildung.

Die Verfassung ist die rechtliche Grundlage der Christkatholischen Kirche. Sie regelt die Leitung der Kirche und die Zusammenarbeit der verschiedenen Organe.