
Regine Fluor, Linda Darlington, Christoph Moor, Martina Jenzer, Pfarrer Lenz Kirchhofer (v.l.n.r.; Foto: Georg Fluor).
Die Kirchenpflege ist Vollzugs-, Aufsichts- und Verwaltungsorgan der Kirchgemeinde. Sie hat insbesondere die folgenden Aufgaben:
- Förderung des religiösen Lebens in der Kirchgemeinde
- Wahl der nicht durch ein anderes Gremium bestimmten Angestellten der Kirchgemeinde
- Vollzug der Gesetze, Verordnungen und Reglemente sowie der Beschlüsse und Weisungen der übergeordneten Organe
- Führung der Geschäfte und Vertretung der Kirchgemeinde
- Verwaltung des Kirchengutes und der Finanzen- Aufstellung des Voranschlages
- Führung des Stimm- und Steuerregisters
- Einberufung und Vorbereitung der Kirchgemeindeversammlung – Vorbereitung der Wahlen und Abstimmungen
(Vgl. Art. 24, Organisationsstatut der
Christkatholischen Landeskirche im Kanton Aargau)