Wir sind eine fehlbare Kirche

Wir wissen, dass jeder einzelne Mensch, aber auch die Kirche als Ganze auf Vergebung angewiesen und reformbedürftig ist. Schwächen und Irrtümer verdrängen wir daher nicht, sondern bemühen uns, damit zu leben und daraus zu lernen.

Aus unserer Geschichte heraus wird verständlich, warum wir den Anspruch der Unfehlbarkeit ablehnen:

Auf dem 1. Vatikanischen Konzil wurden 1870 nach heftigen Auseinandersetzungen zwei Glaubenswahrheiten verkündet, die für alle Gläubigen bindend sind: 1) dem Papst kommt als dem obersten Haupt der Kirche die Regierungsvollmacht über die ganze Kirche zu; 2) die Entscheidungen des Papstes sind unfehlbar, wenn er als oberster Hirte und Lehrer in Fragen des Glaubens und der Sitte spricht. Diejenigen Katholiken, die nun offen gegen diese beiden Dogmen des Jurisdiktionsprimates und der Lehrunfehlbarkeit des Papstes auftraten, weil sie die päpstliche Machtzentrierung und das damit verbundene Kirchenverständnis ablehnten, hatten keinen Platz mehr in ihrer Kirche, sie wurden exkommuniziert.

Dies alles führte in Deutschland, der Schweiz und Österreich zur Entstehung von altkatholischen Bistümern. In der Schweiz dauerte das von 1871-1876. 1875 konstituierte sich eine nationale Synode, und sie genehmigte eine Kirchenverfassung. 1876 wählte sie den früher in Luzern lehrenden Theologieprofessors Eduard Herzog (1841-1924) zu ihrem ersten Bischof