Kirchgemeinden

Die Aargauer Kirchgemeinden

Die Organe der Kirchgemeinden bestehen gem. Organisationsstatut (Abschnitt III) aus:

  • der Kirchgemeindeversammlung
  • der Kirchenpflege
  • der Finanzkommission
  • den Stimmenzählern
  • dem Wahlbüro

Die Kirchgemeindeversammlung setzt sich aus den anwesenden stimmberechtigten Gemeindegliedern zusammen. Sie ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Ihr obliegen insbesondere die folgendenAufgaben:

  • Bestimmung der Anzahl der Mitglieder der Kirchenpflege
  • Beschluss über die Jahresrechnung und den Voranschlag sowie Festsetzung des Steuerfusses
  • Festsetzung der Besoldung der Pfarrer sowie der übrigen Angestellten der Kirchgemeinde gemäss den Beschlüssen und Richtlinien der Kantonalsynode
  • Ersatzwahlen gemäss Art. 6, Abs. 2
  • Beschluss über Verträge zur Zusammenarbeit mit andern Kirchgemeinden

Die vollständige Beschreibung aller Kirchgemeindeorgane steht im Organisationsstatut, Abschnitt III

Umschreibung der Kirchgemeinden gemäss Anhang III Organisationsstatut


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Fricktal:

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