
Bischof Harald Rein
«Nulla ecclesia sine episcopo, nullus episcopus sine ecclesia» (keine Kirche ohne Bischof, kein Bischof ohne Kirche) ist ein zentraler und grundlegender Bestandteil der christkatholischen Ekklesiologie. Wo eine Gemeinde sich um ihren Bischof schart und in der Feier der Hl. Eucharistie ihre Mitte findet, da ist die Kirche Jesu Christi. Der in apostolischer Sukzession stehende Bischof garantiert dabei die Kontinuität zur ganzen Kirche.
Der Bischof wird gemäss der Verfassung von der Synode aus dem Klerus der Christkatholischen Kirche gewählt. Wählbar ist jeder Priester und jede Priesterin, die der Christkatholischen Kirche der Schweiz angehört und das Schweizer Bürgerrecht besitzt.
Gemäss dem Charakter der christkatholischen Kirche kann der Bischof praktisch keine Beschlüsse fassen, ohne die Beratung und Zustimmung von Nationalsynode, Synodalrat oder Gemeinden. Dem Bischof vorbehalten ist insbesondere die Weihe von Priesterinnen und Priestern und Diakoninnen und Diakonen, sowie die Teilnahme an der Weihe von Bischöfen anderer Ortskirchen, mit denen Kirchengemeinschaft besteht. Weiter obliegt ihm, in Zusammenarbeit mit dem Klerus, die Sorge für das Bleiben der Kirche in der Überlieferung des Glaubens und für die Einheit des Bistums in Verkündigung, Liturgie und Spendung der Sakramente.
Gemeinsam mit dem Synodalrat führt er die Aufsicht über die gesamtkirchlichen Institutionen und die Verwaltung der Finanzen. Auch die Genehmigung der Verfassungen der kantonalen Landeskirchen und der Gemeindeordnungen gehören zu den gemeinsamen Aufgaben. Zusammen beraten sie alle Bereiche des kirchlichen und öffentlichen Lebens, der regionalen Zusammenarbeit und der Personalpolitik. Über seine Arbeit und Amtsführung legt er alljährlich vor der Synode Rechenschaft ab.
Unsere Bischöfe
Seit der Gründung der Christkatholischen Kirche der Schweiz waren 7 aufeinander folgende Bischöfe im Amt. Finden Sie hier jeweils eine Kurzbiografie zu den einzelnen Bischöfen.